Fußball

Verband gibt grünes Licht für Neustart der Fußballer

| 03.02.2022 17:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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NFV-Präsident Günter Distelrath hat für die Amateurfußballer gute Nachrichten. Foto: Imago
NFV-Präsident Günter Distelrath hat für die Amateurfußballer gute Nachrichten. Foto: Imago
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Gute Nachrichten für Amateurfußballer in Ostfriesland: Der Niedersächsische Fußball-Verband möchte den Spielbetrieb wie geplant nach der Winterpause starten. Einen Hinweis gibt es für Verlegungen.

Barsinghausen - Auch wenn die Verfügungslage dies aktuell nur unter den 2G-Bedingungen zulässt, soll der Fußball-Spielbetrieb in Niedersachsen nach der Winterpause wie geplant aufgenommen werden. Das hat der Niedersächsische Fußball-Verband in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Dies ist das Ergebnis der eingehenden Beratungen der spieltechnischen Ausschüsse im NFV. Derzeit ist das Sporttreiben in den Warnstufen II und III für den Ü-Spielbetrieb, den Frauen- und Herrenspielbetrieb sowie teilweise für die A-Juniorenen nur für Geimpfte und Genesene zulässig.

„In Niedersachen sind aktuell 78 Prozent der 18- bis 59-Jährigen vollständig geimpft. 55,1 Prozent von ihnen haben sogar schon die Booster-Impfung erhalten. Vor diesem Hintergrund wäre es unverhältnismäßig, den kompletten Spielbetrieb auszusetzen, obwohl der Großteil der Spielerinnen und Spieler bereits geimpft ist“, erklärt NFV-Präsident Günter Distelrath.

Spielverlegungen bis 23. März

Sofern Mannschaften nicht antreten können, weil nicht genügend vollständig immunisierte Spieler zur Verfügung stehen, können Spielverlegungen nur bis zum 23. März 2022 in Abstimmung mit dem Gegner und der spielleitenden Stelle vorgenommen werden. Nach diesem Datum sind Spielverlegungen aufgrund einer nicht ausreichenden Zahl an vollständig immunisierten Aktiven nicht mehr möglich.

Daraus resultierende Nichtantritte werden gegen die betreffenden Mannschaften gewertet. Zu beachten ist, dass die Nutzung der Umkleide- und Duschräumlichkeiten nach der aktuellen Verfügungslage nur unter 2G+Bedingungen erfolgen kann. Im Kinder- und Jugendfußball (17 Jahre und jünger) kann der Spielbetrieb gemäß der aktuellen Corona-Verordnung ohne Einschränkungen weiter fortgeführt werden.

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