Tradition

Osterfeuer: Noch keine klare Aussage vom Land

| 11.02.2022 16:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Ob in diesem Jahr wieder große Osterfeuer im Landkreis Leer brennen dürfen, ist unklar. Foto: Wagner/dpa
Ob in diesem Jahr wieder große Osterfeuer im Landkreis Leer brennen dürfen, ist unklar. Foto: Wagner/dpa
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Die Osterfeuer im Landkreis Leer sind wegen der Pandemie ausgefallen. In zwei Monaten wäre es wieder so weit. Der Landkreis Leer weist nun auf eine Antwort des Landes hin. Die sagt noch nicht viel aus.

Landkreis Leer - Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt noch bis zum 23. Februar. Ob und unter welchen Bedingungen die traditionellen Osterfeuer im April abgebrannt werden dürfen, geht aus der Verordnung nicht hervor. Darauf weist der Landkreis Leer hin. „Eine verbindliche Aussage lässt sich somit nicht treffen“, heißt es von der Kreisverwaltung. Diese werde, zwei Monate vor dem Osterfest, jedoch erwartet, nicht nur von den Organisatoren. Der Landkreis hat deshalb eigenen Angaben zufolge das Land dringend um eine Klarstellung gebeten, ob die Osterfeuer in diesem Jahr im Rahmen der Corona-Krise stattfinden können.

Das Land hat in seiner Antwort signalisiert, „dass es sich der besonderen Situation bewusst ist, in der sich die Organisatoren der Osterfeuer auch dieses Jahr wieder befinden.“ Jedoch sei eine verbindliche Aussage zur Durchführbarkeit von Osterfeuern zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. „Die Entwicklungen des Infektionsgeschehens innerhalb der nächsten Wochen sind entscheidend und bleiben abzuwarten“, habe das Land geschrieben. „Es gilt weiterhin, die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen, um entscheidende Lockerungen zu ermöglichen – Lockerungen, die Osterfeuer mit wenigen Einschränkungen möglich machen.“

Man werde sich mit Osterfeuern auseinandersetzen

Die Landesregierung werde sich selbstverständlich bei den weiteren Beratungen auch mit den Osterfeuern auseinandersetzen, heißt es aus Hannover. Man werde dabei den Wunsch nach einer möglichst frühzeitigen Entscheidung berücksichtigen. „Wie auch im Vorfeld der Herbst- und Weihnachtsmärkte werden die Organisatoren somit rechtzeitig Auskunft darüber erhalten, ob und unter welchen Auflagen die Veranstaltung stattfinden kann“, so die Landesregierung.

Am Rande der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses hatte Ulf Thiele, Kreistagsmitglied und Landtagsabgeordneter der CDU, Landrat Matthias Groote (SPD) eigenen Angaben zufolge erneut um eine Entscheidung gebeten. „Nach dem Konflikt im Jahr 2021 um das Verbot des Landkreises zum Abbrennen der Traditionsfeuer möchten wir Planungssicherheit für die Bevölkerung. Die Landwirte und Vereine müssen planen können, was sie mit dem Strauchschnitt machen“, wird Ulf Thiele zitiert.

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