Justiz

Aurich: Urteil gegen Messerstecher rechtskräftig

| | 18.02.2022 12:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Das Urteil des Landgerichts Aurich ist rechtskräftig: 28-jähriger Auricher bleibt im Gefängnis. Foto: Ortgies
Das Urteil des Landgerichts Aurich ist rechtskräftig: 28-jähriger Auricher bleibt im Gefängnis. Foto: Ortgies
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Ein 28-jähriger Auricher muss in Haft bleiben. Er hatte in der Auricher Innenstadt den Bruder seiner Ex-Partnerin niedergestochen.

Aurich - Ein 28-jähriger Messerstecher bleibt in Haft. Am 1. Februar 2021 hatte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich als Schwurgericht den Auricher wegen des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren. Die Kammer hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben angesehen.

Wie die Pressestelle des Landgerichts Aurich mitteilt, ist das Urteil nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Die Kammer hatte vergangenes Jahr festgestellt, dass der Auricher in den Mittagsstunden des 3. Juli 2020 in der belebten Innenstadt von Aurich mit Tötungsabsicht auf den Bruder seiner Lebensgefährtin mit einem Messer eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte. Auslöser der Gewalttat sollen familiäre Streitigkeiten nach der Trennung des Angeklagten von der Schwester des Opfers gewesen sein. Die bei dem Übergriff ebenfalls anwesende Kindesmutter sowie der Säugling blieben unverletzt. Nur eine Notoperation konnte damals den niedergestochenen Mann retten.

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