Einsatzkräfte

Was darf die Feuerwehr und ab wann?

Jens Schönig
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Von Jens Schönig
| 08.03.2022 17:04 Uhr | 0 Kommentare
Wenn die Feuerwehr Türen öffnet, ist meist Gefahr im Verzug. Schäden, die dabei entstehen, sind in der Regel versichert. Foto: Feuerwehr
Wenn die Feuerwehr Türen öffnet, ist meist Gefahr im Verzug. Schäden, die dabei entstehen, sind in der Regel versichert. Foto: Feuerwehr
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Die Wohnung ist unverletzlich. Dieser Verfassungsartikel gilt auch, wenn Polizei und Feuerwehr in eine Wohnung gelangen müssen. Das Problem: Ob dahinter Gefahr lauert, ist nicht immer offensichtlich.

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