Justiz

Weiterhin Maskenpflicht an Gerichten in Ostfriesland

| 04.04.2022 15:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
An den Gerichten gilt weiter eine FFP2-Maskenpflicht. Bild: Pixabay
An den Gerichten gilt weiter eine FFP2-Maskenpflicht. Bild: Pixabay
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Trotz Lockerungen muss an den Gerichten in Ostfriesland weiter Maske getragen werden. Das hat einen Grund.

Aurich - An den Gerichten in Ostfriesland gilt auch weiterhin eine Maskenpflicht – trotz jetzt geltender Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Darauf weisen das Landgericht Aurich sowie die Amtsgerichte in Aurich, Emden, Leer, Wittmund und Norden in einer gemeinsamen Mitteilung hin. Demnach müssen Rechtssuchende, Besucher sowie alle Verfahrensbeteiligten auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Über das Hausrecht kann an bestehenden Maßnahmen festgehalten werden.

Zudem gilt laut Mitteilung weiterhin die 3G-Regel. Wer eines der Gerichte betritt, muss also gegen das Coronavirus geimpft, von einer Infektion genesen oder negativ getestet sein – und einen gültigen Personalausweis oder sonstiges amtlichen Ausweisdokument vorlegen..

Corona macht sich bemerkbar

„In Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens können wir die dauerhafte Arbeitsfähigkeit der örtlichen Justiz nur gewährleisten, indem wir das Ansteckungsrisiko für unsere Bediensteten und die Verfahrensbeteiligten so gering wie möglich halten. Es bleibt weiter unser gemeinsames Ziel, anberaumte Gerichtsverhandlungen auch stattfinden zu lassen“, wird die Präsidentin des Landgerichts, Frauke Seewald, zitiert. Die Zahl der coronabedingten Sitzungsausfälle sei zuletzt an allen Gerichten in Ostfriesland deutlich angestiegen. Seewald: „Dieser Entwicklung muss unser Infektionsschutzkonzept trotz der allgemeinen Lockerungsbemühungen Rechnung tragen.“

Seit Sonntag sind in Niedersachsen, wie fast bundesweit, viele Bereiche entfallen, in denen man eine Maske tragen muss. Gerichte zählen auch dazu.

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