Polizei ermittelt  Hakenkreuze an der Manningaburg in Pewsum entdeckt

Michael Hillebrand
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Von Michael Hillebrand
| 19.05.2022 15:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Schwer zu erkennen, trotzdem strafbar: An der Manningaburg sind Hakenkreuze aufgetaucht. Foto: Privat
Schwer zu erkennen, trotzdem strafbar: An der Manningaburg sind Hakenkreuze aufgetaucht. Foto: Privat
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Unbekannte haben auf einer Grabplatte der Manningaburg in Pewsum Hakenkreuze eingeritzt. Die Polizei sucht Zeugen. Der Heimatverein wundert sich über den ausgewählten Tatort.

Pewsum - Zwei Hakenkreuze haben die Polizei in Pewsum auf den Plan gerufen. Entdeckt wurden sie bereits am Sonntag, dem internationalen Museumstag, von Tina Saathoff. Sie ist die 2. Vorsitzende des Heimatvereins Krummhörn, der für die Manningaburg zuständig ist. Dort hatten unbekannte Täter das verfassungswidrige Zeichen an den unvollendeten Grabstein eingeritzt, teilt unserer Zeitung Susanne Rongelraths vom Vorstand mit. Eines der Hakenkreuze ist jetzt in einem Wappenfeld, das andere im Brustbereich der Figur zu sehen.

Was und warum

Darum geht es: An der Manningaburg müssen Hakenkreuze entfernt werden. Die Spuren des Schadens werden aber wohl im Anschluss sichtbar bleiben.

Vor allem interessant für: Besucher der Burg sowie Personen, die Vorfälle dieser Art fälschlicherweise für einen Dummejungenstreich halten

Deshalb berichten wir: Der Heimatverein hatte sich an uns gewandt und von dem Vorfall berichtet.

Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de

Der Grabstein im Burghof heiße unvollendeter Grabstein, weil er weder einen Namen noch ein Familienwappen trage. Es gebe an dieser Stelle auch keine Grabstätte, die beispielsweise in Verbindung mit Opfern oder Tätern der NS-Diktatur steht, erklärt Rongelraths auf Nachfrage. Der Stein soll von einem früheren Besitzer der Burg stammen, der aber nichts mit den Häuptlingsfamilien der Manningas oder Cirksenas zu tun hatte, sage man.

Geld von privater Seite

Der Verein habe nach der Entdeckung der Symbole Anzeige gegen unbekannt erstattet. „Nach Rücksprache mit einem örtlichen Steinmetz beläuft sich der Schaden auf geschätzt 200 Euro“, so das Vorstandsmitglied weiter. Und der werde auch nach der Restaurierung sichtbar bleiben, befürchtet Rongelraths. Immerhin müsse der Stein an den betroffenen Stellen abgeschliffen werden, so dass der Unterschied zum Rest der Grabplatte deutlich erkennbar sein werde.

Die anfängliche Befürchtung, dass der Verein selbst für den Schaden an ihrem Ausstellungsstück aufkommen muss, habe sich hingegen zum Glück nicht bestätigt. Die Gemeinde Krummhörn übernehme die eine Hälfte der Kosten, Carsten Nowak von NBC Touristik Greetsiel spende die andere. Hakenkreuze dürfen nie wieder verbreitet werden, betont dieser. Gegenüber unserer Zeitung schreibt Nowak zudem, dass der Verein schon genug Investitionen vor der Brust habe.

Kamera war keine Hilfe

Eigentlich war schon im vergangenen Sommer beschlossen worden, zwei neue Überwachungskameras im Bereich der Manningaburg zu installieren. Zuvor hatte es Probleme mit Kindern und Jugendlichen gegeben. In Ermangelung geeigneter Jugendplätze verbrachten sie dort ihre Freizeit, hinterließen teilweise aber auch Müll und Glasscherben und versperrten den Zugang zum Museum mit ihren Rädern. Wie Rongelraths nun mitteilt, gaben die Videoaufzeichnungen der vergangenen Tage allerdings keine verwertbaren Bilder her.

Auf Nachfrage bei der in dieser Angelegenheit für Presseanfragen zuständigen Polizeiinspektion Aurich/Wittmund heißt es am Donnerstag, dass der Fall an die zuständige Dienststelle in Aurich weitergeleitet worden ist. Die Ermittlungen laufen. Wer Hinweise zu der Tat geben kann, wird darum gebeten, sich bei den Beamten in Aurich zu melden. Die Telefonnummer lautet 04941/6060.

Dass ein Vorfall wie dieser nie ein Dummejungenstreich ist, zeigen nicht nur die polizeilichen Ermittlungen, sondern auch ein Blick ins Strafgesetzbuch. Demnach drohen bei „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, zu denen auch das Hakenkreuz zählt, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.

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