Schockanruf in Ostfriesland Leeranerin verliert sechsstellige Summe durch Betrugsmasche

Michael Kierstein
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Von Michael Kierstein
| 17.06.2022 14:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Eine Frau ist in Leer auf Betrüger reingefallen. Symbolfoto: Pixabay
Eine Frau ist in Leer auf Betrüger reingefallen. Symbolfoto: Pixabay
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Auf einen Telefonbetrug ist eine Frau am Donnerstagmittag in Leer hereingefallen. Sie gab den Tätern einen sechsstelligen Geldbetrag in der Altstadt.

Leer - Diesen Anruf wird sie wohl nie vergessen. Angebliche Polizisten hatten bei einer älteren Leeranerin angerufen und ihr mitgeteilt, dass ihr Kind einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Nur eine Zahlung in sechsstelliger Höhe würde das Kind vor dem Gefängnis bewahren. Eine Betrugsmasche, die derzeit oft im Landkreis Leer angewandt wird.

Die Frau wurde am Telefon derart unter Druck gesetzt, dass sie den Anrufern glaubte. Mit der Kaution, die in sechsstelliger Höhe lag, traf sie sich am Donnerstagmittag mit einer Frau und übergab ihr das Geld. Sie legte die Summe in eine schwarze Ledertasche und die angebliche Polizistin verschwand.

Betrugsmasche

Kurz danach schienen dem Opfer dann aber Zweifel zu kommen und sie wandte sich an die Polizei, die die Sache aufklärte. Ihr Kind hat keinen tödlichen Unfall verursacht und sitze auch nicht in Untersuchungshaft. Sie war auf eine perfide Betrugsmasche hereingefallen, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Seit einigen Tagen kommt es im Einzugsbereich der Polizeiinspektion Leer/Emden vermehrt zu sogenannten Schockanrufen. Bei dieser Art des Telefonbetrugs werden Menschen in große Angst und Panik versetzt. Die Täter geben sich am Telefon als Amtspersonen – hauptsächlich als Polizisten und Staatsanwälte – aus. Im Telefonat wird mitgeteilt, dass eine nahestehende Person einen tödlichen Unfall verursacht habe. Meistens werden gezielt ältere Personen angerufen. Der tödliche Unfall, den es nie gab, soll von Kind oder Enkel verursacht worden sein.

Weinen im Hintergrund

Am Telefon wird den Opfern dann detailliert geschildert, warum das Kind oder Enkelkind nun inhaftiert werden müsste. Es gibt sogar Fälle, in denen im Hintergrund jemand weint, um das Opfer noch weiter zu verunsichern. Nur eine Zahlung in fünf- oder sechsstelliger Höhe könnte die Haft verhindern. Ziel der Täter sei es dabei, die Opfer unter Druck zu setzen, damit sie zur Lösung der vermeintlichen Probleme Geld bezahlen.

Bei der Leeranerin führte dieses Vorgehen am Donnerstag zum Erfolg. Die Übergabe des sechsstelligen Geldbetrags erfolgte in der Altstadt von Leer. Aus diesem Grund sucht die Polizei Zeugen, welche den Übergabevorgang möglicherweise bemerkt haben. Das Opfer traf sich mit einer Frau zwischen 12.35 Uhr und 12.50 Uhr. Der Treffpunkt war an der Brunnenstraße zwischen dem Teemuseum und dem „Reformierten Kirchgang“.

Die Täterin selber wird wie folgt beschrieben:

  • weiblich, heller Hauttyp
  • 30 bis 40 Jahre alt
  • klein – unter 1,60 Meter groß
  • schlank
  • auffallend kurze, krause, dunkle Haare
  • auffälliges Augen-Makeup
  • Bekleidung: dunkles T-Shirt, blaue Jeans
  • schwarze Lederhandtasche

Die Täterin entfernte sich nach der Beuteübergabe in Richtung „Taraxacum“. Passanten, denen der geschilderte Vorgang und/oder die beschriebene Frau aufgefallen ist, werden gebeten, sich mit der Polizei in Leer in Verbindung zu setzen.

Die Polizei rät generell, bei einem Anruf, bei dem angebliche Polizisten in der Leitung sind, nicht in Panik zu geraten und Fragen zu stellen. Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wo ist der Unfall geschehen?“ oder ganz einfach: „Welche Dienststelle ruft mich an?“, könnten die Täter verunsichern und zum Auflegen bringen.

Grundsätzlich sollte die Mobilnummer nicht herausgegeben werden. Auch persönliche Informationen müssen verschwiegen bleiben. Ist das Telefonat beendet, sollten Betroffene umgehend die Angehörige kontaktieren, die den Unfall verursacht haben sollen. Auch ein Anruf bei der örtlichen Polizeidienststelle kann Klarheit bringen. Grundsätzlich gilt: Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft würden Geldforderungen niemals telefonisch tätigen.

Auf genauere Angaben zum Opfer oder der Beute wird aus Schutzgründen verzichtet.

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