Fahren ohne Führerschein Wiederholungstäter bekam erneut Bewährung


Das Oldenburger Landgericht entschied zu Gunsten eines Bad Zwischenahners, der ohne Führerschein gefahren war. Foto: Archiv
Ein Bad Zwischenahner war bereits elf Mal elf Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Doch einige Punkte sprachen vor Gericht für ihn.
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