Missglückter Party-Gag Falschgeld auf Wish bestellt und damit gezahlt


Der Ex-Freund der Angeklagten erschien nicht vor dem Landgericht. Für ihn bleibt es bei der Strafe. Foto: Ortgies
Einer 27-Jährigen wurde ein Party-Gag zum Verhängnis: Sie wurde wegen des versuchten Inverkehrbringens von Falschgeld verurteilt. Eine Berufungsverhandlung endete für sie jetzt erfolgreich.
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