Veth Pharma Manager angeklagt: Tierarznei für Todesspritze geliefert?
Das Friesoyther Unternehmen soll ohne Genehmigung Arzneimittel exportiert haben, mit denen in den USA auch die Todesstrafe vollstreckt werden kann. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.
Friesoythe/Oldenburg - Die Vorwürfe wiegen äußerst schwer: Das Friesoyther Unternehmen Vet Pharma soll ohne Genehmigung Tierarzneimittel nach Japan und in die USA exportiert haben, mit denen in den USA auch Todesstrafen vollstreckt werden können.
Wegen dieser schweren Anschuldigung müssen sich seit Dienstag der Geschäftsführer der Firma und zwei weitere Mitarbeiter des Unternehmens vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten schwere Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz zur Last. Die in Friesoythe hergestellten Tierarzneimittel – unter anderem zum Einschläfern von Hunden – enthielten den Wirkstoff Pentobarbital-Natrium. Pentobarbital soll zu den Mitteln gehören, die eben auch zur Vollstreckung von Todesstrafen verwendet werden können.
Das steht in der Anklageschrift
Die Ausfuhr dieses Mittels unterliegt einer gesonderten Genehmigung nach der Anti-Folter-Verordnung der Europäischen Union. Laut Anklage lag dem Friesoyther Unternehmen diese Genehmigung nicht vor.
Dem angeklagten Geschäftsführer wird vorgeworfen, trotz Kenntnis der laufenden Exporte nach Japan und in die USA keinerlei Anstrengungen unternommen zu haben, die illegalen Ausfuhren zu verhindern. Die beiden Mitangeklagten sollen in Einzelfällen die Exporte ausgeführt haben. Fünf vollendete Ausfuhren mit jeweils 14.000 Einheiten des Mittels stehen in der Anklageschrift. Die Angeklagten indes wiesen am Dienstag über ihre Anwälte die Vorwürfe entschieden zurück. Man habe von dieser besonderen Genehmigung nichts gewusst, ließen sie erklären. Und der Anwalt von Vet Pharma beteuerte, dass alle bekannten Ausfuhr-Genehmigungen vorgelegen hätten. Auch der Zoll habe nichts zu beanstanden gehabt. Wenn dann eine weitere Behörde weitere Ausfuhr-Beschränkungen erlasse, von denen man nichts wisse, könne man das nicht den Angeklagten anlasten.
Der Firmen-Anwalt sprach von einer verwirrenden Gesetzeslage. Vet Pharma habe nur Gutes im Sinn und ermögliche mit seinem Mittel kranken Hunden würdevoll aus dem Leben zu scheiden. Der Prozess wird fortgesetzt.