Prozess wegen Steuerhinterziehung Berufungsgericht senkt Strafe für Rademacher-Jelten


Christian Rademacher-Jelten hat in seinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Aurich eine Strafminderung erreicht. Foto: Archiv/Ortgies
Ein Jahr und drei Monate muss Christian Rademacher-Jelten noch wegen versuchter Steuerhinterziehung in Haft. Das Landgericht Aurich hat die Strafe verringert.
Lesedauer des Artikels: ca. 5 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ-online unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
im ersten Monat
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden