Kinderpornos auf dem Handy Nur sein Therapieplatz erspart Angeklagtem die Haft
Es war nicht das erste Mal, dass der 39 Jahre alte Wittmunder vor Gericht stand. Bereits zweimal wurde er erwischt, weil er sich Fotos und Filme nackter Kinder aus dem Internet besorgt hatte.
Wittmund - Auf dieses Wiedersehen hätte Richter Benjamin Heimann gern verzichtet. Das sagte er dem 39 Jahre alten Angeklagten aus dem Kreis Wittmund in seinem Gerichtssaal am Mittwoch auch gerade heraus. Erst im Februar hatte er ihn mit einer Bewährungsstrafe für den Besitz von Kinderpornografie davonkommen lassen. „Ich habe ihnen klar und deutlich gesagt: Keine Straftaten mehr.“ Der Jurist war damals zugunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass der seine Neigungen dank einer Therapie in den Griff bekommen würde. Sein Strafverteidiger Michael Schmidt geht noch immer davon aus, dass dies gelingen kann. Bisher habe der Mann den Beweis dazu nicht antreten können, denn: „Es gibt nicht viele Therapeuten. Es dauert lange, bis man so einen Platz überhaupt bekommt.“
Der Mangel führt dazu, dass es oft Monate dauert, bis ein Platz frei wird. Noch schwieriger wird es, wenn jemand bereits straffällig geworden ist, sagte der Geschäftsführer und fachlicher Leiter der Fachstelle für Gewaltprävention in Bremen, Christian Spoden, im April gegenüber dieser Zeitung. Anlass dazu war ein ganz ähnlicher Fall, der vor dem Wittmunder Amtsgericht verhandelt wurde. Ein Mann war bereits wegen des Besitzes von Kinderpornos vorbestraft und stand nach einem Rückfall erneut vor Gericht. Spoden erklärte damals, es gebe in Deutschland einen akuten Mangel an Therapeuten und damit auch Therapieplätzen für Sexualstraftäter – vor allem auf dem Land.
„Das ist die allerletzte Chance“
Nach zahlreichen Absagen sei es für seinen Mandanten ein Glücksfall, jetzt einen wohnortnahen Therapieplatz zu haben, versicherte Schmidt. Seit wenigen Wochen besucht der Wittmunder regelmäßig einen Psychotherapeuten. Als die Zusage kam, war der Angeklagte allerdings bereits rückfällig geworden. Bei einer Hausdurchsuchung im Sommer hatten Beamte der Polizei fünf Dateien mit Bildern nackter Kinder bei ihm auf dem Smartphone gefunden. Das war bereits das dritte Mal, dass er in diesem Zusammenhang strafrechtlich aufgefallen war. Bei der Verurteilung von Anfang des Jahres waren es erheblich mehr Fotos und auch Videos, blickte Heimann zurück. Zudem habe sich der 39-Jährige die Dateien damals nicht nur beschafft sondern diese auch weiterverbreitet.
Der Beschuldigte versuchte, eine Erklärung für seinen erneuten Rückfall zu liefern: „Es war eine schwere Zeit.“ Er sei in ein Loch gefallen. Er räumte die Tat ohne Wenn und Aber ein und zeigte sich reumütig. Der Bewährungshelfer des Mannes, so verlas es der Richter aus seinen Akten, sah bei seinem Schützling eine positive Entwicklung und den Willen, seine krankhafte Neigung therapieren zu lassen. Das überzeugte die Staatsanwältin, dem Wittmunder bei einem Strafmaß von einem Jahr und vier Monaten erneut die Chance auf eine Bewährung zu geben. Das aber geschehe mit erheblichen Bauchschmerzen, unterstricht sie. Auch der Richter und die Schöffen waren milde gestimmt: Der 39-Jährige bekam eine weitere Chance für seinen so Richter „Rückfall im kleinen Rahmen“. Vor allem darum, weil der Erfolg der Therapie nicht in Gefahr geraten sollte. „Wenn Sie keinen Therapieplatz gehabt hätten, wären Sie heute ins Gefängnis gegangen“, wurde der Richter abschließend deutlich.
Mit der von ihm festgelegten Dauer der Bewährungszeit auf fünf Jahre überschritt er die von der Staatsanwaltschaft geforderten vier sogar. Auch hier nahm Heimann kein Blatt vor den Mund: Sollte der Wittmunder in dieser Zeit auch nur beim Diebstahl eines Schokoriegels erwischt werden, werde er seine Haftstrafe auch antreten. „Das ist die allerletzte Chance. Es gibt keinen Spielraum mehr“, unterstrich er. Im Weiteren orientierte er sich an der Forderung der Staatsanwaltschaft: Der Beschuldigte muss 2000 Euro an den Kinderschutzbund in Wittmund zahlen und seine Therapie erfolgreich zu einem Abschluss bringen. Sein bei der Durchsuchung sichergestelltes Handy mit den illegalen Dateien bekommt er nicht wieder.