19-Jährige rastete in Notaufnahme aus  Polizisten und Pfleger beleidigt, bespuckt und getreten

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 25.01.2023 18:44 Uhr | 3 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung saß eine 19-Jährige aus Großefehn auf der Anklagebank des Auricher Amtsgerichts. Foto: Ortgies
Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung saß eine 19-Jährige aus Großefehn auf der Anklagebank des Auricher Amtsgerichts. Foto: Ortgies
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Eine 19-Jährige aus Großefehn ist in der Notaufnahme der UEK völlig ausgerastet. Sie beleidigte und griff sowohl das Pflegepersonal wie auch Polizisten an. Nun stand sie vor Gericht.

Aurich - Völlig ausgerastet ist eine 19-jährige Großefehntjerin Ende Mai 2022 in der Notaufnahme der Ubbo-Emmius-Klinik. Unter dem Einfluss von Alkohol, Schmerzmitteln und Cannabis randalierte sie, indem sie sämtliche Schubladen aufriss, und den Inhalt auf den Boden warf. Einem Streifenbeamten trat sie in den Genitalbereich, als er helfen wollte, sie zu fixieren. Sie beleidigte ihn als „Hurensohn“ und „Wichser“. Einige Zeit später gelang es ihr, sich zu befreien. Sie spuckte das Pflegepersonal an und verteilte Tritte.

Schon im März hat die 19-Jährige Beamte angegriffen. Damals rief sie selbst die Polizei, weil sich ihr Ex-Freund trotz Verbots an ihrer Wohnadresse aufhielt. Er wurde in seinem Auto auf der Auffahrt angetroffen, konnte aber keinen Führerschein vorweisen. Damit, dass die Beamten ihn nicht zu sich nach Hause nach Leer fahren wollten, war die Angeklagte nicht einverstanden. Sie stieß einer Streifenpolizistin mit erhobenen Fäusten gegen den Oberkörper, worauf diese erhebliche Schmerzen erlitt. Bei der Ingewahrsamnahme beleidigte sie die Beamtinnen als „Schlampe“ und „Fotze“.

„Sie wusste, wo sie ist, und was sie von sich gegeben hat“

Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung saß sie am Mittwoch auf der Anklagebank des Auricher Amtsgerichts. „Ich kann nichts dazu sagen, ich habe keine Erinnerungen“, sagte sie zu den Vorfällen. Angaben zur Person machte die Großefehntjerin kaum. Ihr gesamter Auftritt vor Gericht war von Verweigerung gekennzeichnet.

„Sie wusste, wo sie ist, und was sie von sich gegeben hat“, beurteilte der betroffene Polizeibeamte den Zustand der 19-Jährigen in der Notaufnahme. Sie habe ein aufbrausendes Verhalten an den Tag gelegt. „Wir wollten sie in Gewahrsam nehmen, weil sie in der Klinik alles auseinandergenommen hat“, sagte der 30-jährige Zeuge. Beim Gang zum Streifenwagen sei sie kurz bewusstlos geworden, habe sich aber unter sofortiger Hinzuziehung eines Arztes wieder gefangen. Man habe sie in die UEK Norden bringen wollen, aber ein Krankenwagen sei nicht verfügbar gewesen. Die Angeklagte sei in der Notaufnahme auf einer Trage fixiert geblieben, wo sie sich herausgewunden und die Pfleger angegriffen habe.

Alkoholgehalt von 1,53 Promille und Cannabinoide

„Sie war in der Notaufnahme ziemlich renitent. Sie hat getreten und gespuckt“, sagte eine 32-jährige Krankenpflegerin. Der 19-Jährigen sei es gelungen, sich aus der Fixierung zu lösen. „Ich wollte sie wieder festmachen. Das war aufgrund ihres Verhaltens nicht möglich. Das Spucken habe ich abgekriegt.“ Sie sei ins Auge getroffen worden. Ein Kollege habe einen Tritt gegen die Stirn abbekommen. Einer Kollegin habe sie in den Bauch getreten und sie gekratzt.

Jugendrichter Simon Breuker verlas, man habe im Blut der Angeklagten einen Alkoholgehalt von 1,53 Promille sowie Cannabinoide festgestellt. Der Staatsanwalt sah eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht als angemessen an. „Offenbar bekommt sie ihr Leben ohne familiären Rückhalt hin“, stellte er trotz der knappen Angaben der Angeklagten fest. Die Taten bezeichnete er als „erheblich“ und „nicht jugendtypisch“. Er beantragte eine halbjährige Bewährungsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre sowie eine Geldauflage von 300 Euro.

„Ich will Ihnen zeigen, was Gefängnis bedeutet“

Der Jugendrichter sah das anders. Er sah eine jugendtypische Herangehensweise an ihren Lebensentwurf: „Sie ist eigentlich schon selbstständig unterwegs, hat aber keine Pläne für die Zukunft.“ Entsprechend verurteilte er sie unter Anwendung des Jugendrechts zu einem Dauerarrest von zwei Wochen und einer Verwarnung.

„Sie zeigen sich überhaupt nicht beeindruckt von dem Verfahren“, wandte sich Breuker an die Angeklagte mit vier Einstellungen im Zentralregister. „Ich will Ihnen zeigen, was Gefängnis bedeutet. Sie merken, das brauche ich nicht, oder sie können weiterhin ihr Ding durchziehen“, erklärte er ihr. „Ich kann Ihnen nur zeigen, welche Optionen es gibt, und das tue ich mit meinem Urteil.“

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