Kontrollen, die Tierleben retten können  Veterinäre greifen ein, wenn die Haltung aus dem Ruder läuft

| | 11.02.2023 09:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Nicht jedes Tier ist auch ein glückliches. Wenn der Verdacht auf schlechte Haltung besteht, greifen Tierärzte des Veterinäramtes ein. Foto: Archiv/Ullrich
Nicht jedes Tier ist auch ein glückliches. Wenn der Verdacht auf schlechte Haltung besteht, greifen Tierärzte des Veterinäramtes ein. Foto: Archiv/Ullrich
Artikel teilen:

Nicht jeder Tierhalter wird den Bedürfnissen seines Haus- oder Nutztieres gerecht. In krassen Fällen können die Tiere ernsthaft leiden. Nicht immer kommen Kontrollen der Amtstierärzte rechtzeitig.

Roffhausen/Wittmund - Ihre Aufgabe ist es Tieren, denen es schlecht geht, zu ihrem Recht zu verhelfen. Das durchzusetzen, ist nicht immer leicht. Die Tierärzte mit Schwerpunktgebiet Tierschutz im Zweckverband Jade-Weser haben im zurückliegenden Jahr bei mehr als 1000 Kontrollen in den Landkreisen Wittmund, Friesland, Wesermarsch sowie der Stadt Wilhelmshaven auch echtes Leid gesehen. Nicht immer kamen sie rechtzeitig, um Schlimmeres bis hin zum Tod der Tiere zu verhindern. Eine Tierärztin beschreibt es so: „Der übliche Wahnsinn.“ Mehr als 650 Tierhaltungen haben sie und ihre Kollegen im abgelaufenen Jahr besucht. Warum, das erläuterte die Verbandsgeschäftsführerin Dr. Melanie Schweizer anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts ihrer Behörde: „Wir machen viele Kontrollen aufgrund von Hinweisen“; also weil jemand gemeldet hat, es könne Probleme geben. Nicht immer ist das der Fall – teilweise aber eben doch.

Was und warum

Darum geht es: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – nach diesem Grundsatz arbeitet das Veterinäramt bei Tierhaltern im Kreis Wittmund und dem Rest des Verbandsgebietes. Jetzt berichteten sie über ihre schlimmsten Fälle 2022.

Vor allem interessant für: Tierhalter und alle, die Tiere mögen

Deshalb berichten wir: Das Wohl seiner Tiere sollte jedem Halter am Herzen liegen. Verschiebt sich der Fokus, hat das teils schwerwiegende Folgen. Kaum jemand weiß das so gut wie ein Amtsveterinär.

Die Autorin erreichen Sie unter: s.ullrich@zgo.de

Dort, wo die Haltungsbedingungen optimiert werden können, beraten und unterstützen die Tierärzte die Besitzer von Hunden, Katzen und Kleintieren ebenso wie die von Pferden, Kühen oder Schweinen. Dann werde nach einer Frist erneut kontrolliert, ob angemahnte Mängel abgestellt wurden. Ein Tierhaltungsverbot ist der wirklich letzte Ausweg aus Sicht der Veterinäre, so Schweizer. Und doch, bei 19 Personen beziehungsweise 16 Haltungen zogen die Tierärzte im Vorjahr die Rote Karte: Wenn es über Jahre hinweg immer wieder Auffälligkeiten gab. Oder wenn die Situation „total schlimm“ gewesen sei. In 15 Fällen hatte das eine Strafanzeige zur Folge: Die Veterinäre schalteten die Staatsanwaltschaft ein.

Tiersammler außer Kontrolle

Ein besonders krasser Fall landete vergangenes Jahr vor dem Wittmunder Amtsgericht und ließ auch Richter Benjamin Heimann nicht kalt: Ein Paar lebte im Kreis Wittmund mit seinem Kleinkind inmitten vernachlässigter Tiere. Sie fielen auf, nachdem ihre vorherige Wohnung in Jever verlassen und geräumt wurde. Die Vermieter fanden tote Tiere und riefen die Polizei hinzu. Die hatten die Veterinäre verständigt. Die machten umgehend eine Kontrolle in der neuen Wohnung der Familie. Sie fanden einen Hund, mindestens eine Katze, Wellensittiche, Mäuse, Kaninchen, Schlangen, Geckos, Wasserschildkröten und Fische, die ihrem Bericht zufolge „über längere Zeit nicht ausreichend versorgt und ernährt sowie erheblich vernachlässigt wurden“. Viele verendeten. Teilweise waren sie schlichtweg verdurstet oder verhungert.

Katzen sind auch in Ostfriesland weit verbreitet. In Wittmund wurde ein verwahrlostes Tier aus einer Wohnung geholt, ein anderes verendete qualvoll, weil der Besitzer es nicht von einem Tierarzt behandeln lassen wollte. Foto: Archiv/Ullrich
Katzen sind auch in Ostfriesland weit verbreitet. In Wittmund wurde ein verwahrlostes Tier aus einer Wohnung geholt, ein anderes verendete qualvoll, weil der Besitzer es nicht von einem Tierarzt behandeln lassen wollte. Foto: Archiv/Ullrich

Aus den Gerichtsakten ging hervor, dass es insgesamt 22 Tiere waren. Die Anzahl der Tiere lässt vermuten, dass dies ein Fall von Animal Hoarding war, dem krankhaften Sammeln von Tieren. Umgangssprachlich nennt man einen solchen Sammler Tiermessie. Ein Mensch mit psychischen Erkrankungen, der die Kontrollierenden vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Die zum Zeitpunkt der Verhandlung im vergangenen September 33-Jährige und ihr 64-jähriger Partner mussten wegen erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Geldstrafen zahlen. Das Veterinäramt verbietet ihnen darüber hinaus, wieder Tiere anzuschaffen.

Rinderhalter bekam Haftstrafe

Auch die Verweigerung medizinischer Versorgung ruft die Veterinärbehörde häufiger auf den Plan: Ein Hund lag im Sterben und wurde nicht versorgt. Seine Besitzerin aus Wilhelmshaven verweigerte die Kontrolle. Er wurde ihr weggenommen und eingeschläfert. Einer Katze aus Wittmund wurde die erlösende Behandlung trotz dringlicher Bitte des Haustierarztes verweigert: Sie verendete qualvoll und wurde von ihren Besitzern im Wald vergraben. Mitarbeiter des Veterinäramtes begaben sich auf Spurensuche und fanden das Tier, gruben es wieder aus und veranlassten eine Untersuchung der Todesumstände. Der Besitzer bekam eine Strafanzeige.

Allein im Kreis Wittmund leben fast 68.000 Rinder. In den meisten Ställen geht es den Tieren gut, doch längst nicht überall. Foto: Archiv/Ullrich
Allein im Kreis Wittmund leben fast 68.000 Rinder. In den meisten Ställen geht es den Tieren gut, doch längst nicht überall. Foto: Archiv/Ullrich

In den Ställen der Region lief zudem im zurückliegenden Jahr längst nicht alles glatt. Der Großteil privater wie gewerblicher Halter im Verbandsgebiet gehe gut mit den Tieren um, unterstrich Schweizer. Sogenannte schwarze Schafe aber gibt es immer wieder: So hatten die Tierärzte vereinzelt auch mehrfach schwer kranke oder vernachlässigte Rinder oder Schafe vorgefunden. In einem Fall gab es für einen Wiederholungstäter sogar eine sechsmonatige Haftstrafe. Der hatte wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz schon einmal eine Geldstrafe erhalten, lernte aber seine Lektion nicht: Er ließ seine Kühe erneut leiden.

Ähnliche Artikel