Urteil aus Karlsruhe Wer unbescholten ist, kann aufatmen


Die Polizei darf auch nicht alles. Das hat Karlsruhe jetzt entschieden. Foto: Stein/dpa
Müssen unbescholtene Bürger hinnehmen, ohne Anlass ins Visier der Polizei zu geraten? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht und fordert Nachbesserungen für eine automatisierte Fahndungssoftware.
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