Urteil zu Stiftungen  Kein juristischer Freibrief für Verfassungsfeinde

Thomas Ludwig
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Ein Kommentar von Thomas Ludwig
| 22.02.2023 15:43 Uhr | 0 Kommentare
Begleitet von Protesten hat das Bundesverfassungsgericht zur AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung geurteilt. Foto: Picture Alliance/Deck/DPA
Begleitet von Protesten hat das Bundesverfassungsgericht zur AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung geurteilt. Foto: Picture Alliance/Deck/DPA
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Für Stiftungen, die den Parteien nahe stehen, muss im politischen Wettbewerb Chancengleichheit gelten – auch finanziell. Doch der Gesetzgeber muss die Rechtslage nachbessern.

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