Sonderurlaub fürs Ehrenamt Freiwilliges Engagement ist in aller Regel ein Privatvergnügen


Wer in einem Sportverein Kinder trainiert, tut das in der Regel als Privatvergnügen und kann nicht auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers pochen. Foto: Köhler/dpa
Wer sich ehrenamtlich engagiert, investiert oft viel Zeit, muss manchmal Urlaub dafür nehmen. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, seine Mitarbeiter freizustellen, es gibt aber Ausnahmen.
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