Sonderurlaub fürs Ehrenamt  Freiwilliges Engagement ist in aller Regel ein Privatvergnügen

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 09.03.2023 13:57 Uhr | 0 Kommentare
Wer in einem Sportverein Kinder trainiert, tut das in der Regel als Privatvergnügen und kann nicht auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers pochen. Foto: Köhler/dpa
Wer in einem Sportverein Kinder trainiert, tut das in der Regel als Privatvergnügen und kann nicht auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers pochen. Foto: Köhler/dpa
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Wer sich ehrenamtlich engagiert, investiert oft viel Zeit, muss manchmal Urlaub dafür nehmen. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, seine Mitarbeiter freizustellen, es gibt aber Ausnahmen.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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