Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Auricher muss für „Arschloch“ und „Wichser“ zahlen
Ein 51-jähriger Auricher hat Polizisten beschimpft und sich so gegen sie gewehrt, dass einer von ihnen verletzt wurde. Dafür stand der Mann nun vor Gericht und muss zahlen.
Aurich - Ein Polizeieinsatz mit unerfreulichem Ende beschäftigte am Montag die Auricher Justiz. Ein 51-jähriger Mann drohte Anfang November mit Suizid, woraufhin seine Frau die Polizei gerufen hat. Bei ihrem Eintreffen versuchte der Mann zu flüchten und trat die Terrassentür ein. Als ihn die Beamten zu Boden bringen wollten, lehnte er sich in die entgegengesetzte Richtung, so dass alle drei in die Scherben stürzten. Er beleidigte die Polizisten mit „Arschloch“ und „Wichser“. Einer der Beamten erlitt leichte Schnittverletzungen am Arm.
Dem Angeklagten flatterte ein saftiger Strafbefehl über 80 Tagessätze zu je 30 Euro (insgesamt 2400 Euro) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung ins Haus. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.
„Ich weiß von dem Abend nichts mehr“
„Nach meiner vorläufigen Würdigung ist das im Strafbefehl eine durchaus milde Rechtsfolge“, wies Amtsrichter Meyer den Angeklagten hin. „Das kann deutlich teurer werden. Vielleicht möchten Sie nochmal in sich gehen“, gab er dem 51-Jährigen die Möglichkeit, seinen Einspruch zurückzuziehen.
„Ich weiß von dem Abend nichts mehr“, meinte der Auricher, der ohne Anwalt zur Verhandlung kam. Er sei anschließend vier Wochen lang in einer psychiatrischen Klinik und fünf Wochen in der Reha gewesen. Wenn so etwas vorgefallen sei, täte ihm das leid. Er sei wegen Depression krankgeschrieben, arbeite nicht mehr und habe nicht viel Geld. Auf Nachfrage von Meyer räumte er ein, 1100 Euro monatlich zu erhalten. Zusätzlich würde seine Frau arbeiten.
Angeklagter sagt, er sei misshandelt worden
Nach den Berechnungen des Richters ergab sich bei diesem Einkommen eine Tagessatzhöhe von 36 Euro. Damit würde der Angeklagte selbst bei der Beschränkung seines Einspruchs auf die Rechtsfolge nicht günstiger wegkommen.
Weil sich der 51-Jährige über seine schlechte finanzielle Situation beklagte, führte ihm der Richter die Möglichkeit einer Ratenzahlung vor Augen, die er beantragen könne. Damit schien sich der Angeklagte anfreunden zu können. Meyer klärte ihn auch über die letzte Konsequenz auf, sollte er nicht zahlen: „Rechtsfolge, wenn das Geld nicht beigetrieben werden kann, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen.“
So richtig schmeckte dem Angeklagten alles nicht. Er begann vor sich hin zu schimpfen, dass ihm „das eine Lehre“ sei und sein Vertrauen in die Polizei weg sei. Bei dem Einsatz sei er misshandelt worden, habe eine gequetschte Niere, eine Schulterverletzung und blaue Flecken davon getragen, brach es weiter aus ihm heraus. Auf Anraten seiner Frau sei er „so dumm“ gewesen und habe sich nicht in ärztliche Behandlung begeben. Am Ausgang der Verhandlung änderte sich dadurch nichts: Der Strafbefehl wurde rechtskräftig.