Osnabrück  Kinderehen-Verbot: Karlsruhe fordert zu Recht Klarstellung

Thomas Ludwig
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Von Thomas Ludwig
| 29.03.2023 13:59 Uhr | 0 Kommentare
Verfassungsrichter in Karlsruhe mahnen den Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot von Geflüchtete. Foto: picture alliance/dpa/Uli Deck
Verfassungsrichter in Karlsruhe mahnen den Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot von Geflüchtete. Foto: picture alliance/dpa/Uli Deck
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Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner unter 16 war. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, mahnt aber mehr Rechte für Betroffene an. Und das ist richtig so.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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