Hamburg/Berlin Kein Heizungstausch für über 80-Jährige: Was Eigentümer wissen müssen


Menschen über 80 Jahre sollen von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen ausgenommen werden. Foto: dpa/Christin Klose
Nach den Plänen der Bundesregierung dürfen Menschen über 80 Jahre auch in Zukunft neue Gas- und Ölheizungen kaufen. Doch was, wenn im Grundbuch zwei Personen stehen – und eine davon jünger ist als 80?
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