Hamburg/Berlin  Kein Heizungstausch für über 80-Jährige: Was Eigentümer wissen müssen

Mark Otten
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Von Mark Otten
| 03.04.2023 17:23 Uhr | 0 Kommentare
Menschen über 80 Jahre sollen von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen ausgenommen werden. Foto: dpa/Christin Klose
Menschen über 80 Jahre sollen von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen ausgenommen werden. Foto: dpa/Christin Klose
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Nach den Plänen der Bundesregierung dürfen Menschen über 80 Jahre auch in Zukunft neue Gas- und Ölheizungen kaufen. Doch was, wenn im Grundbuch zwei Personen stehen – und eine davon jünger ist als 80?

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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