Nach möglicher Vergewaltigung auf Borkum Gutachter soll in Verhandlung Klarheit bringen
Mit einer mehr als dreijährigen Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung waren weder der angeklagte Borkumer noch die Staatsanwaltschaft zufrieden. Nun wird das Urteil überprüft.
Borkum/Aurich - Zu drei Jahren und vier Monaten Haft war ein heute 40-jähriger Borkumer vor knapp zwei Jahren vom Amtsgericht Emden wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft war diese Strafe nicht hart genug, dem Angeklagten war sie zu hart – beide Seiten legten Berufung ein. Seit Montag wird nun vor der Berufungskammer des Auricher Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Dorothee Bröker verhandelt.
Der Vorwurf: Der Mann soll zwei seiner Lebensgefährtinnen zu Sexualpraktiken gezwungen haben, die diese ausdrücklich nicht wollten. Außerdem soll er eine von ihnen gestoßen und gewürgt haben. Der Mann bestreitet die Vergewaltigungen. Die körperlichen Auseinandersetzungen habe es gegeben, die Aggression sei aber jeweils von der Frau ausgegangen, er habe sich nur verteidigt, so der Borkumer.
Experte kam vor Amtsgericht nicht zum Zuge
In einer Berufung wird, kurz gesagt, die Verhandlung vor dem nächsthöheren Gericht wiederholt. Wie schon vor dem Amtsgericht Emden äußert sich der Angeklagte auch vor dem Auricher Landgericht ausführlich zu seiner Sicht der Geschehnisse. Die beiden potentiellen Opfer sagten als Nebenklägerinnen wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
Die Verteidigung hatte schon in der ersten Instanz ein Gutachten beantragt, das klären sollte, ob die von den Frauen geschilderten Abläufe überhaupt so stattgefunden haben konnten. Das Amtsgericht Emden sah dafür aber keine Notwendigkeit und fällte sein Urteil ohne Gutachten. Anders Richterin Dorothee Bröker, die Rechtsmediziner Dr. Benedikt Vennemann von der Außenstelle Oldenburg der Medizinischen Hochschule Hannover hinzugezogen hat. Der nahm an der Verhandlung am Montag teil, befragte Nebenklägerinnen, Zeugen und den Angeklagten. Letzteren unterzog er mit dessen Einverständnis außerdem einer spontanen Untersuchung auf der Herrentoilette. Der Gutachter wird am Donnerstag aussagen. Anschließend soll das Urteil gesprochen werden.