Streitschlichtung Hillgriet Eilers ist neue Schiedsfrau

| 19.05.2023 09:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Hillgriet Eilers
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Emden hat eine neue Schiedsfrau: Hillgriet Eilers. Doch wer kann sich eigentlich an sie und ihre Kollegin wenden?

Emden - Hillgriet Eilers ist neue Schiedsfrau. Das teilt die Stadt Emden jetzt mit. Eilers wurde am 16. März vom Rat der Stadt Emden gewählt und am 27. April durch den Direktor des Amtsgerichts Emden vereidigt. Zuständig ist sie für den Bereich des Schiedsamtes II, das heißt für die Stadtteile Harsweg, Früchteburg, Barenburg, Wolthusen/Neubaugebiet, Wolthusen/Dorf, Herrentor, Friesland, Borssum/Hilmarsum, Uphusen/Marienwehr, Widdelswehr/Jarßum und Petkum. Kontakt aufgenommen werden kann per Mail an hillgriet.eilers@schiedsfrau.de sowie telefonisch unter der Nummer 01 75 / 4 03 15 00. Für das Schiedsamt Emden I ist weiterhin Miriam Coordes als Schiedsfrau zuständig. Dies gilt für die Bereiche Stadtzentrum, Conrebbersweg, Constantia, Port Arthur/Transvaal, Larrelt/VW-Siedlung, Larrelt, Twixlum, Logumer Vorwerk und Wybelsum. Sie ist telefonisch unter der Nummer 0 49 21 / 8 20 09 27 und per Mail an miriam.coordes@schiedsfrau.de erreichbar.

Was ist das Schiedsamt?

Das Schiedsamt bietet bei kleineren Rechtsstreitigkeiten eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung an, heißt es auf der Homepage der Stadt Emden. Vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Verstößen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kommen Schiedspersonen zum Einsatz. Der Weg zum Gericht bleibt so möglicherweise erspart. Bei bestimmten Streitfällen muss der Versuch einer Einigung über das Schiedsamt unternommen werden, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann.

Wer kann sich an Schiedspersonen wenden?

Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie sind ehrenamtlich tätig. Ein Antrag auf ein Schlichtungsverfahren kann von jedem Bürger schriftlich oder mündlich gestellt werden – auch von Minderjährigen.

Wie läuft eine Schlichtung ab?

Schiedspersonen hören dem Antragsteller zu. Die Erstberatung ist kostenfrei. Sollte bei dieser Erstberatung keine Lösung gefunden werden, können Betroffene einen Antrag für eine Schlichtungsverhandlung bei der Schiedsperson stellen. Beide Parteien werden dann zu diesem Termin eingeladen und können ihre Anliegen und Interessen vorbringen. Gemeinsam soll dabei ein Kompromiss gefunden werden. Ziel ist eine Lösung, die dann für beide Parteien tragbar ist.

Gibt es am Ende eine Vereinbarung im Schlichtungsverfahren, wird diese im Protokoll festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben. Somit ist sie rechtswirksam und hat 30 Jahre Gültigkeit. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind im Verhältnis zu den Kosten eines gerichtlichen Verfahrens gering, teilt die Stadt mit.

Sollte keine Einigung zwischen den Parteien zustande kommen, wird dem Antragsteller eine Bescheinigung ausgestellt, dass er beim zuständigen Gericht eine Klage einreichen kann.

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