Prozess am Landgericht Aurich  Enkelin vergewaltigt? Fehlende Unterlagen verhindern Urteil

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 07.06.2023 13:25 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Mittwoch um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es am Mittwoch um Vergewaltigung. Foto: Archiv/Ortgies
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Erneut ist kein Urteil gefallen: Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 76-jährigen Auricher fehlten Unterlagen der Psychologin, bei der die Enkelin des Angeklagten, das Opfer, in Behandlung ist.

Aurich - Der Prozess gegen einen 76-jährigen Auricher, der im Juli 2021 seine damals 16-jährige Enkelin vergewaltigt haben soll, ging am Mittwoch erneut nicht zu Ende. Wichtige Unterlagen sind nicht eingetroffen.

Das mutmaßliche Opfer leidet unter einer Angststörung. Aufgrund der psychischen Erkrankung gebe es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens, argumentierte Verteidiger Arno Saathoff am jüngsten Prozesstag. Auf seinen Beweisantrag hin sollten die Unterlagen der behandelnden Psychologin in den Prozess eingeführt werden. Sie waren jedoch nicht eingegangen. Liegen bis zum kommenden Fortsetzungstermin keine Unterlagen vor, muss die Therapeutin als Zeugin erscheinen. Der Vorsitzende Richter der ersten Großen Jugendkammer Bastian Witte verließ den Gerichtssaal, um telefonisch bei ihrer Praxis nachzuhaken.

In den Sommerferien bei Großvater zu Besuch

Nach dem Gespräch teilte er den Prozessbeteiligten mit, er habe ihren Ehemann erreicht. Er habe gesagt, die Psychologin sei beim Fortsetzungstermin im Urlaub in der Bretagne (Frankreich). Witte hat ihre Anreise genehmigt. „Ich kann mir vorstellen, dass sie, um nicht anreisen zu müssen, die Unterlagen schickt“, bemerkte er.

Die angeklagte Tat soll sich am 4. Juli 2021 in der Wohnung des Angeklagten zugetragen haben. Die Enkelin aus Nordrhein-Westfalen war in den Sommerferien für ein paar Tage bei ihrem Großvater zu Besuch. Der Witwer soll sie abends auf dem Sofa geküsst, entkleidet und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Angeklagter wollte 5000 Euro als Entschädigung zahlen

Der Angeklagte räumte das ein, sprach aber von einem einvernehmlichen Geschehen. Ein Nein des Mädchens will er möglicherweise überhört haben. Er bereut die Tat und hat der Enkelin 5000 Euro als Entschädigung gezahlt, was sie nicht angenommen hat.

Auch am Prozesstag am Mittwoch war die Schwerhörigkeit des 76-Jährigen nicht zu verkennen. Er ist nach einem Schlaganfall auf dem linken Ohr taub. Sein Verteidiger bat Witte, bei der Verlesung von Dokumenten lauter zu sprechen. Immer wieder hielt der Angeklagte eine Hand an das rechte Ohr, um besser verstehen zu können.

„Bitte, ich will hier weg“

Die Enkelin hat erklärt, Nein gesagt zu haben, sei aber aufgrund der Schockstarre nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren. Nach dem Vorfall schrieb sie per Whatsapp an ihre Mutter, sie solle sie sofort abholen, ihr Großvater habe sie angefasst: „Bitte, ich will hier weg. Sag‘ ihm nichts, ich kletter‘ aus dem Fenster.“ Die Anzeige ging bei der Polizei um 22.30 Uhr ein. Um 2.14 Uhr stand die Polizei vor der Tür des Angeklagten, um ihn kurzfristig festzunehmen.

Drogen oder Alkohol waren bei der Tat nicht im Spiel, das ergaben durchgeführte Tests in der Ubbo-Emmius-Klinik. Der Angeklagte ist bisher unbescholten.

Der Prozess wird am 27. Juni um 13.30 Uhr fortgesetzt. Dann fällt voraussichtlich das Urteil.

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