Hannover  Verkauf von halben Broten: Verstoßen Bäcker in Niedersachsen gegen das Eichgesetz?

Yannik Jessen
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Von Yannik Jessen
| 04.08.2023 17:24 Uhr | 0 Kommentare
Frisch geschnittene Brote müssen laut dem deutschen Eichgesetz vor dem Verkauf gewogen werden. Foto: dpa/Fabian Sommer
Frisch geschnittene Brote müssen laut dem deutschen Eichgesetz vor dem Verkauf gewogen werden. Foto: dpa/Fabian Sommer
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In Rheinland-Pfalz wurden mehrere Bäcker vom Landesamt für Mess- und Eichwesen ermahnt. Der Grund: Sie haben frisch halbierte Brote vor dem Verkauf nicht gewogen. Gibt es jetzt auch Konsequenzen in Niedersachsen?

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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