Wegen Falschaussage verurteilt  Mutter eines Vergewaltigers lügt vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 04.09.2023 14:19 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Sechs Mal soll der 39-jährige Sohn der wegen Falschaussage angeklagten 68-Jährigen seine Nichte missbraucht haben. Symbolfoto: Pixabay
Sechs Mal soll der 39-jährige Sohn der wegen Falschaussage angeklagten 68-Jährigen seine Nichte missbraucht haben. Symbolfoto: Pixabay
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Um ihren Sohn vor einer Verurteilung zu bewahren, hat eine 68-Jährige aus Südbrookmerland vor Gericht falsch ausgesagt. Der 39-jährige Sohn hatte mehrfach seine zehnjährige Nichte missbraucht.

Aurich - Um ihren Sohn vor einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs seiner zehnjährigen Nichte zu bewahren, hat eine inzwischen 68-Jährige aus Südbrookmerland im Februar 2020 vor dem Auricher Landgericht falsch ausgesagt. Davon war der Auricher Amtsrichter Hartmann am Montag überzeugt.

Er verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1500 Euro. Zusätzlich muss sie die Kosten des Verfahrens über ungefähr 150 Euro sowie ihre Anwaltskosten tragen.

Angeklagte gibt sich wortkarg

Im September 2022 flatterte der Mutter von vier Kindern in dieser Sache ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro (3600 Euro) ins Haus. Dagegen hat sie Einspruch eingelegt. Ihre Geldstrafe wurde von Hartmann nur deshalb vermindert, weil sie angegeben hat, mit ihrem Teilzeitjob lediglich 520 Euro netto monatlich zu verdienen.

Die Angeklagte gab sich bei der Verhandlung vor dem Amtsrichter wortkarg. Ihr Verteidiger Frank Alfers gab für sie eine Erklärung ab. „Sie teilte mir mit, dass sie nicht bewusst gelogen habe, sondern dass sie geschildert hat, was sie erinnert hat“, sagte er. Dem hatte die 68-Jährige nicht viel hinzuzufügen. „Ich habe da nichts zu ergänzen. Ich habe die Wahrheit gesagt und mehr kann ich dazu nicht sagen“, ließ sie verlauten.

Zehnjährige sechs Mal missbraucht

Dass sie sich der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht hat, davon waren sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt überzeugt. Die entsprechenden Beweisurkunden sind auf dem Weg des Selbstleseverfahrens in den Prozess eingeführt worden. Zeugen wurden keine gehört.

Der arbeitslose Sohn der Angeklagten im Alter von 39 Jahren wohnte damals in ihrem Haushalt. In der zweiten Hälfte des Jahres 2014 soll er seine Nichte sechs Mal missbraucht haben. Die Übergriffe fanden demnach in seinem Zimmer im ersten Stock statt. Auf Hinweis der Geschädigten wurden dort seine Spermaspuren auf dem Teppich sichergestellt. Die 68-Jährige hat damals ausgesagt, die Zehnjährige sei im Tatzeitraum nicht alleine bei ihnen zu Besuch gewesen.

Angeklagte: Kinder sollen Vorwürfe „ausgeheckt“ haben

Strafrichter Hartmann sah dies als widerlegt an. Er zitierte aus den Urkunden, das Landgericht habe im Zuge der Beweisaufnahme festgestellt, dass sich die Geschädigte regelmäßig alleine im Haushalt der Oma aufgehalten habe und in mindestens sechs Fällen von deren Sohn missbraucht worden sei.

Der Richter verlas Passagen aus der Würdigung der Aussage der 68-Jährigen im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht. Diese war nach Einschätzung der Richter von starken Pauschalisierungen und Schuldzuweisungen gekennzeichnet. Sie habe die Schuld den Kindern in die Schuhe geschoben, die die Missbrauchs-Vorwürfe gegen ihren Sohn „ausgeheckt“ hätten. Weiter habe sie ausgesagt, die Zehnjährige sei nie alleine dagewesen und die Playstation – damit hatte sie ihr Sohn in sein Zimmer gelockt – habe unten gestanden. Die Angeklagte habe „eine starke Verbitterung in Bezug auf die Familie ihrer Tochter ausgestrahlt“.

„Wir haben heute nichts gehört, was dem widerspricht“

Der Staatsanwalt sah den Anklagevorwurf in seinem Plädoyer als erwiesen an, „insbesondere aufgrund der Würdigung des Landgerichts“. „Wir haben heute nichts gehört, was dem widerspricht“, nahm er Bezug auf die dürren Angaben der Angeklagten. Für uneidliche Falschaussage liege der Strafrahmen zwischen drei Monaten bis fünf Jahren. Er hielt ihr zugute, dass sie bisher nicht straffällig geworden sei, und forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Zudem sah er eine Geldauflage von 1800 Euro als angemessen an.

Die Verteidigung beantragte einen Freispruch. „Sie hat nicht bewusst etwas Falsches gesagt“, verwies Alfers.

Sohn erhielt Gefängnisstrafe

Der Richter wertete die Einlassung der Angeklagten als Schutzbehauptung. „Wir haben, dass etwas knapp gehalten wird, und man sich bewusst auf Erinnerungslücken beruft“, so Hartmann. Den Anklagevorwurf sah er aufgrund der im Selbstleseverfahren eingeführten Urkunden als bewiesen an.

Die Falschaussage hat ihrem Sohn damals nichts genützt. Er wurde vom Auricher Landgericht wegen sechsfachen Missbrauchs der Zehnjährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

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