Ladendiebstahl in Aurich Polizei nimmt 29-Jährigen fest

| 13.10.2023 13:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Polizisten nahmen den 29-Jährigen in Aurich fest. Symbolfoto: Pixabay
Polizisten nahmen den 29-Jährigen in Aurich fest. Symbolfoto: Pixabay
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Der Mann steckte Waren im Wert von mehr als 1000 Euro ein, dann wollte er das Geschäft verlassen. Doch ein Ladendetektiv hatte den Mann im Blick.

Aurich - Polizisten haben am Donnerstag einen Ladendieb in Aurich vorläufig festgenommen. Was war passiert? Der Mann hat am Donnerstagvormittag ein Lebensmittelgeschäft in der Raiffeisenstraße in Aurich betreten. Nach einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund steckte der Mann dort Waren im Wert von mehr als 1000 Euro in eine Tasche.

Dann lief er zum Ausgang des Geschäftes, wollte gehen, ohne zu bezahlen. Doch ein Ladendetektiv hatte den Mann beobachtet – er stellte den 29-Jährigen. Wenig später wurde der Mann von den Beamten vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich wurde am Freitag dem Haftrichter in Aurich vorgeführt – in einem sogenannten „beschleunigten Verfahren“. Er wurde wegen besonders schweren Diebstahls zu einer fünfmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Dass es um eine Freiheitsstrafe geht, war durch das Strafgesetz klar

Auf Nachfrage sagte der Sprecher der Auricher Staatsanwaltschaft, Jan Wilken, dass das beschleunigte Verfahren gewählt wurde, weil es um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls gegangen sei. Dort liege die Mindestfreiheitsstrafe bei drei Monaten. Dass es um eine Freiheitsstrafe gehe, sei also klar.

In diesem Fall war die Beweislast offenbar erdrückend.

Im Ermessen des Richters liege, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne, so Wilken. Dann müsse eine günstige Sozialprognose vorliegen, sodass das Gericht davon ausgehen könne, dass der Angeklagte nicht wieder straffällig wird. Das sei im vorliegenden Fall nicht so gewesen, obwohl der 29-Jährige noch nicht vorbestraft gewesen sei.

Ein beschleunigtes Verfahren sei eine normale Hauptverhandlung mit Anklage, Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und in diesem Fall auch Zeugen. Die Öffentlichkeit erfahre zwar nicht im Vorfeld von dem Verfahren, es werde aber gleichwohl öffentlich verhandelt. „Die Tür zum Gerichtssaal ist offen. Der Ablauf ist wie immer, es wird nur beschleunigt verhandelt“, so Wilken.

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