Osnabrück  Schüler mit Legasthenie? Natürlich soll das im Zeugnis stehen 

Marion Trimborn
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Von Marion Trimborn
| 22.11.2023 14:47 Uhr | 0 Kommentare
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf ein Legasthenie-Vermerk im Zeugnis von Schülern stehen. Foto: dpa/Mascha Brichta
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf ein Legasthenie-Vermerk im Zeugnis von Schülern stehen. Foto: dpa/Mascha Brichta
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Wer als Schüler Probleme mit der Rechtschreibung hat, bekommt einige Erleichterungen, was auch im Zeugnis vermerkt wird. Richtig so! Sonst würden andere Schüler benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hat weise geurteilt.

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