Kommentar zu Gerichtsbeschluss Rinder (hin-)gerichtet – zur Schächtung nach Marokko


Der Landkreis Emsland muss einen Rindertransport nach Marokko genehmigen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht lässt keine Wahl. Ein Kommentar.
Wenn eine Milchkuh in Deutschland nicht mehr genug Milch gibt, dann wird sie geschlachtet. Todsicher! Warum soll das in Marokko anders sein, wo Tiere – davon gehen das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und der Landkreis Emsland aus – betäubungslos getötet werden können?
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) sieht für 105 tragende Jungrinder und ihre noch ungeborenen Kälber, die kommende Woche nach Marokko transportiert werden sollen, aber „allenfalls eine abstrakte Gefahr einer Schlachtung“. Deshalb fehle die „konkrete Gefahr“, wie sie für eine Verbotsverfügung erforderlich sei.
Juristische Haarspaltereien des höchsten Verwaltungsgerichts
Diese Argumentation ist aberwitzig. Das OVG hat die Rinder mit seinem Eilbeschluss für den Export hingerichtet. Juristische Haarspaltereien hin oder her – dass Kühe, die zur Milchproduktion nach Marokko gekarrt werden, nicht eines natürlichen Todes sterben, ist ähnlich sicher wie das Amen in der Kirche.
Die „abstrakte Gefahr“ soll laut Gericht obendrein „keinen hinreichenden Zusammenhang“ mit dem beantragten Tiertransport aufweisen. Ernsthaft? Wenn die Tiere in Deutschland bleiben, können sie keinesfalls in Marokko geschächtet werden. Allerdings: Auch die Tötung in vielen deutschen Schlachthöfen ist – selbst aus der Sicht eines Fleischessers – ethisch beklagenswert.
Den Autor erreichen Sie unter a.ellinger@zgo.de