Bundespolizei im Einsatz Paar auf Gleisen – Lokführerin erleidet Schock

Ein Ehepaar mit Hund hat eine Lokführerin am Sonntag bei Sandkrug zu einer Vollbremsung gezwungen. Danach konnte die Frau nicht mehr weiterarbeiten.
Oldenburg - Weil Spaziergänger am Sonntag, 18. Februar 2024, bei Sandkrug eine verbotene Abkürzung über Bahngleise genommen haben, musste eine Lokführerin der Nordwestbahn stark abbremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Von den Fahrgästen wurde niemand verletzt. Die Lokführerin erlitt jedoch einen Schock und musste abgelöst werden.
Nach Angaben der Bundespolizei kam zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Die Strecke Oldenburg-Osnabrück musste von etwa 11.50 bis 12.50 Uhr gesperrt werden. Deshalb gab es Verspätungen und Zugausfälle. Die Spaziergänger, ein älteres Paar mit Hund, machten sich nach dem Vorfall aus dem Staub. Die alarmierte Polizeistreife suchte verblich nach ihnen. Es wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Darauf muss man achten
Die Bundespolizei nimmt den Vorfall zum Anlass, auf die vom Schienenverkehr ausgehenden Gefahren hinzuweisen. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist demnach verboten und lebensgefährlich. Die Züge verkehren in dem Bereich häufig mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 Stundenkilometern. Der Bremsweg eines fahrenden Zuges ist erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.
Die gefährliche, vermeintliche Abkürzung über die Gleise kann fatale Folgen haben. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen – unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht – betreten oder überquert werden, so die Polizei.