Tüv Aurich gibt Tipps Schlaglöcher – ärgerlich und gefährlich

Wer haftet, wenn das eigene Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird? Was muss man tun? Das rät Klaus Cordes vom Tüv in Aurich.
Aurich - Schlaglöcher sind mehr als nur ein Ärgernis – sie können ernsthafte Schäden an Fahrzeugen verursachen und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Darauf weist der Tüv Aurich in einer Mitteilung hin. Aber wie gehen Autofahrer am besten mit den „Fallen im Asphalt“ um und wer haftet, wenn das Fahrzeug beschädigt wurde? Klaus Cordes, Leiter der Tüv Nord Station in Aurich, gibt Tipps.
Wie entstehen Schlaglöcher?
Der Hauptgrund sind laut Cordes Wetterextreme. Im Winter führen demnach der oft rasche Wechsel von Frost und
Tauwetter dazu, dass Wasser in Risse im Asphalt eindringt. Dort gefriert es und dehnt sich aus: Cordes: „So entstehen die ,Wunden‘ auf der Straße.“ Im Sommer kann extreme Hitze den Belag zusätzlich belasten und platzen lassen. „Fahrbahnschäden entstehen schneller, als viele denken, und stellen eine erhebliche Gefahr dar“, erklärt Cordes.
Wie reagiert man auf Schlaglöcher?
Typische Schlaglochschäden treten bei Fahrzeugen an Reifen, Felgen, dem Fahrwerk oder der Lenkung auf. In Extremfällen können auch Unterboden und Karosserie in Mitleidenschaft gezogen werden. Autofahrer sollten daher stets vorsichtig fahren und ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen, empfiehlt der Leiter der Tüv-Station Aurich. Bei sichtbaren Schlaglöchern bedeutet das, langsamer zu fahren oder ihnen nach Möglichkeit auszuweichen. „Eine angepasste Fahrweise kann Schäden am Fahrzeug verhindern und trägt generell zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei“, betont Cordes.
Kommt es dennoch zu einer Beschädigung, ist es wichtig, Fotos vom Fahrzeugschaden, dem Schlagloch und der Umgebung zu machen, die zeigen, dass Warnschilder fehlen. „Diese Dokumentation ist entscheidend für die Beweisführung, wenn Haftungsansprüche geltend gemacht werden sollen“, erklärt Cordes. Zudem sollten Betroffene die Polizei informieren und die Versicherung kontaktieren.
Wer haftet für Schlaglochschäden?
Grundsätzlich sind laut Tüv der Bund, die Länder und Kommunen für den verkehrssicheren Zustand der Straßen verantwortlich. Sie müssen Fahrbahnschäden zeitnah reparieren und vor Schlaglöchern mit entsprechender Beschilderung warnen, heißt es in der Mitteilung. Die Realität sähe jedoch oft anders aus. Cordes: „Schadenersatzansprüche sind in der Regel schwer durchzusetzen, da Autofahrende beweisen müssen, dass die zuständige Behörde ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist.“ Einfacher wird es ihm zufolge, wenn der Schaden von
Fachleuten geprüft wird. „Unabhängige Gutachten, wie sie von Prüfgesellschaften angeboten werden, können nicht nur bei der Schadenregulierung helfen, sondern auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen“, so Cordes.
Weitere Infos gibt es hier https://link.zgo.de/tuev.