54-Jährige verurteilt Wüste Beschimpfungen gegen Auricher Jugendamt
„Arschlöcher“ und „Fotze“: Solche Ausdrücke sollen im vergangenen Jahr im Auricher Jugendamt gefallen sein. Einer 54-Jährigen war das Pflegekind weggenommen worden. Jetzt muss sie Strafe zahlen.
Aurich - Sie befand sich in einer Ausnahmesituation. Das Jugendamt hatte ihr das Pflegekind weggenommen. Daher ließ sich eine 54-jährige Auricherin im vergangenen Jahr offensichtlich zu Äußerungen hinreißen, die sie jetzt teuer zu stehen kommen: Wegen Beleidigung hat das Amtsgericht Aurich die Frau am Montag zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 119 Euro (1785 Euro) verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich am 17. April 2023 im Auricher Kreishaus. An jenem Tag war die Pflegetochter der Angeklagten nicht von der Schule nach Hause gekommen. Als sie ihren Anrufbeantworter abhörte, erfuhr die 54-Jährige, dass das Jugendamt ihr Kind in Obhut genommen hatte, also von der Schule abgeholt und mitgenommen hatte – oder, wie die Angeklagte es ausdrückte: Ihr Kind war entführt worden. „Ich war geschockt“, sagte die Frau in der Gerichtsverhandlung. Sie sei mit ihrem Mann zum Jugendamt gegangen und habe gefordert: „Geben Sie uns unsere Tochter wieder.“ Sie habe angekündigt, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und einen Rechtsanwalt einzuschalten.
„Das ist nicht meine Sprache“
Laut Anklageschrift soll die 54-Jährige den Ausdruck „die Arschlöcher vom Jugendamt“ verwendet haben und die für ihren Fall zuständige Sachbearbeiterin als „Fotze“ bezeichnet haben. Sie selbst bestritt das vor Gericht. „Das ist nicht meine Sprache“, sagte die Erzieherin. „Ich bin seit Jahren im sozialen Bereich tätig.“ Einer solchen Ausdrucksweise würde sie sich nie bedienen. „Solche Wörter sind uns fremd“, gab ihr Ehemann als Zeuge zu Protokoll. Sie habe sich nach diesem Vorfall vom Hausarzt krankschreiben lassen und sich in psychologische Behandlung begeben, sagte die Angeklagte unter Tränen. Ihre Psychologin habe ihr bescheinigt, dass sie traumatisiert gewesen sei.
In der Vorgehensweise des Landkreises sieht die Angeklagte eine Retourkutsche. „Ich hatte das Gefühl, dass es was Persönliches ist.“ Finanzielle Ansprüche habe sie immer wieder mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen müssen. Die Familie hat seit Jahren Pflegekinder. Nach Angaben der zuständigen Sachbearbeiterin im Jugendamt hatte seinerzeit der Verdacht bestanden, dass der Vater Marihuana konsumiert. Ein älterer Pflegesohn habe dies zur Anzeige gebracht, nachdem er die Familie verlassen habe. Die Polizei habe in der Wohnung Marihuana sichergestellt. Die Eltern hätten jedoch einen Drogentest verweigert. Somit habe das Amt eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ausschließen können. Daher sei ihnen die Pflegetochter weggenommen worden.
„Sie war sehr, sehr laut“
Die Angelegenheit ist inzwischen geklärt. Ein Drogentest verlief negativ. Das Pflegekind ist zurück in der Familie. Was bleibt, ist der Vorwurf der Beleidigung. Den bestätigten vor Gericht drei Zeuginnen, allesamt Mitarbeiterinnen des Jugendamtes. „Sie war richtig aufgeregt und sehr, sehr laut“, sagte eine Sozialpädagogin über die Angeklagte. „Wir waren alle in einer Ausnahmesituation.“ Der Ehemann der 54-Jährigen habe gedroht, „einen Trupp zu schicken“, wenn die Pflegetochter bis zum Abend nicht zurück sein sollte.
Die Staatsanwältin sah nach der Beweisaufnahme die Vorwürfe der Anklage bestätigt und beantragte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 150 Euro. Der Verteidiger forderte für seine Mandantin einen Freispruch. Die Darstellungen der Zeuginnen reichten nicht. Die Angeklagte haben niemanden direkt angesprochen, sondern nur auf dem Flur des Jugendamtes telefoniert. Es gebe somit keinen Adressaten für eine Beleidigung, so besagte Schimpfwörter überhaupt gefallen seien.
Strafrichter Meyer sah es anders. Der Tatbestand der Beleidigung sei erfüllt. Allerdings verhängte er nur 15 Tagessätze Geldstrafe, halb so viel wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Zugunsten der Angeklagten wertete er die fehlenden Vorstrafen und die familiäre Krise, in der sie sich zum Tatzeitpunkt befunden habe. Auch die Höhe der Tagessätze stufte Meyer etwas niedriger ein. Sie hängt vom Einkommen und den Unterhaltsverpflichtungen ab. Je mehr Geld ein Angeklagter zur Verfügung hat, desto höher fällt die Strafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.