Gefährliche Körperverletzung  Gewalttat in Aurich – Kampfsportler zu Haftstrafe verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 16.04.2024 13:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Was als versuchter Totschlag am Landgericht Aurich angeklagt war, endete nach der Beweisaufnahme mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Foto: Ortgies
Was als versuchter Totschlag am Landgericht Aurich angeklagt war, endete nach der Beweisaufnahme mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Foto: Ortgies
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Ein 24-Jähriger ist nach einem brutalen Angriff in Aurich zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sein Opfer hatte für drei Wochen in ein künstliches Koma versetzt werden müssen.

Aurich - Aus einer geplanten Abreibung wegen nicht gelieferten Drogen wurde eine brutale Tat, „geprägt von besonderer Härte“. So beurteilte die Schwurgerichtskammer des Auricher Landgerichts am Dienstag, 16. April 2024, die Attacke eines 24-jährigen Kampfsportlers auf den Dealer seiner Freundin am Abend des 11. Oktober 2023 auf dem Gelände der Förderschule am Extumer Weg. Mit mehreren Gesichtsfrakturen und zahlreichen Hämatomen an Kopf und Oberkörper musste der 21-jährige Geschädigte aus Aurich drei Wochen in ein künstliches Koma versetzt werden. Heute leidet er unter Gedächtnisproblemen, doch dem Angeklagten hat er vergeben.

Was als versuchter Totschlag angeklagt war, endete nach der Beweisaufnahme mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach einhelliger Einschätzung der Prozessbeteiligten lag ein Rücktritt vom Versuch des Tötungsvorsatzes vor, denn am Ende der Prügelattacke konnte das Opfer noch mit dem Angeklagten sprechen und sich aufrappeln.

„Ein Kampf um Leben und Tod“

Drei Jahre und neun Monate lautete das Urteil gegen den Auricher, der die Tat eingeräumt hatte. Damit blieb die Kammer drei Monate unter der Forderung von Oberstaatsanwältin Annette Hüfner.

Verteidiger Arno Saathoff hatte „Schläge in Todesangst“ ins Feld geführt und eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragt. Er zielte in seinem Plädoyer auf die zwei oberflächlichen Stiche ab, die der Angeklagte bei der Auseinandersetzung von dem Geschädigten mit einem Springmesser versetzt bekommen hatte. „Aus seiner Sicht führte er einen Kampf um Leben und Tod“, argumentierte der Anwalt. „Man weiß nicht, wie man in so einer Situation reagiert, nachdem man mit einem Messer in Hals und Brust gestochen worden ist und die Schwere der Verletzung nicht kennt“, sagte er. Ärztliche Hilfe hatte der Angeklagte nach dem Vorfall jedoch nicht in Anspruch genommen.

Angeklagter schrieb Entschuldigungsbrief

Zugunsten seines Mandanten betonte Saathoff, er habe „von Anfang an reinen Tisch gemacht“. Von sich aus habe er dem Geschädigten einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Ein Täter-Opfer-Ausgleich mit einem Schmerzensgeld von 15.000 Euro sei gelaufen, dafür habe der 24-Jährige ein Darlehen aufnehmen müssen.

„Wenn man die paar Minuten des Vorfalls außen vor lässt, ist der Angeklagte ein unauffälliges Gesellschaftsmitglied“, unterstrich er. Aufgrund dieser Fakten und dem „Notwehrcharakter“ der Faustschläge bewertete er die Tat als minderschweren Fall. „Muss er dafür ins Gefängnis?“, stellte er am Ende seines Schlussvortrags eine rhetorische Frage, die er umgehend verneinte.

Schwurgericht spricht von Hinterhalt

Das Schwurgericht sah das anders. Man habe den Geschädigten in einen Hinterhalt gelockt und der Angeklagte habe den ersten Schlag gesetzt, erklärte der Vorsitzende Richter Björn Raap. Überraschenderweise habe der Dealer daraufhin das Messer ins Spiel gebracht, doch als Kampfsportler habe es der Angeklagte ziemlich schnell aus dem Spiel genommen. „Sie waren ihm von Anfang bis Ende überlegen“, bemerkte Raap dazu. Dem Angeklagten hätte der allgemeine Menschenverstand sagen müssen, dass eine Vielzahl gekonnter Schläge gegen den Kopf lebensbedrohlich enden könnte. Für das Gericht stand fest: „Es war keine Messerangst.“

Die Tat klassifizierte die Kammer als „ein von Wut getragenes und von Erniedrigungen begleitetes Einwirken“ auf das Opfer. Am Ende hatte der Angeklagte gedroht, auf dessen Einkauf zu pinkeln, den er in einem Stoffbeutel mitgeführt hatte.

„Tatgepräge sticht aus üblichen Körperverletzungen heraus“

Das Nachtatverhalten mit der Entschuldigung und dem Schmerzensgeld sei in der Strafhöhe bereits „eingepreist“, so Raap. Ebenso dessen bisherige Unbescholtenheit und die affektgeladene Situation. Zu Lasten des Angeklagten führte der Richter die Intensität der Verletzungshandlung und deren Folgen an. „Das Tatgepräge sticht aus den üblichen Körperverletzungen heraus“, urteilte er.

Der Angeklagte, der sich im sogenannten letzten Wort erneut entschuldigt hat, kann gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen.

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