Versuchter Totschlag in Bunde  Mann saß blutüberströmt auf einem Stuhl

| | 24.05.2024 16:40 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich geht es um versuchten Totschlag. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich geht es um versuchten Totschlag. Foto: Archiv/Ortgies
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Ein Streit in einer Monteurwohnung in Bunde endete im November 2023 überaus blutig. Einem 25-Jährigen wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Die Frage lautet: Ist er schuldfähig?

Aurich/Bunde - Ein solches Blutbad ist selbst für erfahrene Polizisten nicht alltäglich. Prozessbeobachter bekommen am Freitag, 24. Mai 2024, auf einem Monitor in Saal 003 des Landgerichts Aurich ein Bild davon zu sehen: Ein großer, kräftiger Mann sitzt blutüberströmt in sich zusammengesackt auf einem Stuhl. Sein weißes T-Shirt ist fast vollständig rot eingefärbt. Dieser Anblick bietet sich den Einsatzkräften am Tatort. Ein Polizeibeamter im Zeugenstand fühlt sich an das Trikot von Ajax Amsterdam erinnert: rot mit weißen Ärmeln.

Der 35-jährige Bewohner einer Monteurwohnung in Bunde war in der Nacht zum 5. November 2023 mutmaßlich von einem Mitbewohner mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-jährigen Angreifer versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Die beiden Betrunkenen waren aus nichtigem Anlass in Streit geraten. Der Mann überlebte trotz der schweren Verletzungen. Mittlerweile ist er in seiner polnischen Heimat verstorben.

Stich bis auf den Knochen

Die Rechtsmedizinerin Ruth Barkhoff beschreibt als Sachverständige vor Gericht die Verletzungen. Der Mann habe vier tiefe Wunden und darüber hinaus zahlreiche oberflächliche Kratzer und Schürfwunden davongetragen. Unter dem Auge wurde ein Gesichtsnerv verletzt. Der Knorpel der linken Ohrmuschel wurde durchtrennt. Die tiefe Wunde zog sich weiter bis in den Hals. Ein Stich in die Brust reichte bis auf den Knochen, wurde vermutlich vom Brustbein gebremst. Das Opfer habe sich zwar nach der Tat nicht in akuter Lebensgefahr befunden, so die Gutachterin. Doch Stichverletzungen in Hals und Brust seien immer potenziell lebensgefährlich, da große Blutgefäße und lebenswichtige Organe verletzt werden könnten.

Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert hält den 25-Jährigen für voll schuldfähig. Bevor Trabert vor Gericht mit seinen Ausführungen beginnt, bricht ein Schluchzen aus der Kehle des Angeklagten. „Ich habe mich verteidigt“, beteuert er. Auch am ersten Verhandlungstag hatte der Mann wortreich dargelegt, dass nicht er der Angreifer gewesen sei, sondern sein 35-jähriger Kontrahent.

„Ich habe kaum Luft bekommen“

Dem Angeklagten wird außerdem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen. Im Klinikum Leer wehrte er sich nach der Festnahme dagegen, dass ihm eine Blutprobe entnommen wird. Vor Gericht weist der Angeklagte den Vorwurf zurück. Die Polizeibeamten seien auf ihn gesprungen. „Ich habe kaum Luft bekommen.“ Er habe nicht gewusst, was passiert. Daher habe er Widerstand geleistet. Ein Polizeibeamter im Zeugenstand berichtet von Verständigungsschwierigkeiten aufgrund der Sprachbarriere. Der Pole spricht nur wenig Deutsch und Englisch. Man habe ihn schließlich auf einer Liege fixiert.

Der Angeklagte war laut dem psychiatrischen Sachverständigen schon als Schüler verhaltensauffällig und kam in Polen in eine Erziehungsanstalt. 2018 saß er in seiner Heimat wegen Diebstahls und Körperverletzung das erste Mal im Gefängnis. 2021 machte er sich in den Niederlanden als Fassadenbauer selbstständig. Schon seit seiner Jugend konsumiere der Angeklagte Alkohol und Drogen, so Trabert. Immer wieder raste er unter Alkoholeinfluss aus. Dies habe ihm Verurteilungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung eingebracht.

Unter Alkohol außer Kontrolle

Der Psychiater bezeichnet den Angeklagten als alkoholabhängig. Der 25-Jährige trinke nicht täglich, sondern punktuell, und verliere dann die Kontrolle über den Konsum. Er bagatellisiere seine Trunksucht und spiele sie herunter. Er habe nie den Wunsch geäußert, sein Trinkverhalten zu ändern. Daher habe die Einweisung in eine Entziehungsanstalt nach seiner Einschätzung wenig Sinn. Gegen eine Therapie sprächen zudem fehlende Sprachkenntnisse.

Am Tattag waren die beiden Kontrahenten nach Erkenntnissen Traberts zusammen einkaufen gefahren und hatten schon unterwegs Alkohol getrunken. Die Stimmung sei zunächst gut gewesen und dann urplötzlich ins Aggressive umgeschlagen. Das spätere Opfer habe dem Angeklagten gedroht und ihm einen Zahn ausgeschlagen. Schließlich habe der 25-Jährige zum Messer gegriffen.

Keine motorischen Ausfälle

Zur Tatzeit sei der Angeklagte zwar stark betrunken gewesen, so Trabert – der Blutalkoholwert lag bei etwa 1,3 Promille. Die detailreiche Schilderung der Tat spreche aber nicht für einen schweren Alkoholrausch. Auch schwere motorische Ausfälle seien nicht dokumentiert. Somit sei die Steuerungsfähigkeit nicht erheblich eingeschränkt gewesen, ebenso wenig die Einsichtsfähigkeit. „Auch schwer berauschte Menschen wissen, dass man andere nicht verletzen und töten darf.“

Ob bei der Urteilsfindung das emotional aufgeheizte Klima während der Tat und die Alkoholisierung als strafmildernd zu werten seien, liege im Ermessen des Gerichts, erklärt der Sachverständige. Aus medizinischer Sicht gebe es keine Anhaltspunkte für verminderte Schuldfähigkeit. Dem Angeklagten droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 30. Mai 2024, ab 14 Uhr in Saal 003 des Landgerichts fortgesetzt. An diesem Tag fällt voraussichtlich das Urteil.

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