Osnabrück Fußgänger gegen Autofahrer: Recht oder Rechthaberei?


Aufgesetzes Parken auf Gehwegen: Das darf man nur, wo ein Schild es ausdrücklich erlaubt Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht stärkt das Recht von Fußgängern im Kampf gegen Falschparker. Das ist gut so – nicht nur für Kinder, Alte und Behinderte. Aber auch als Zeichen eines Umdenkens, das nicht mehr aufzuschieben ist.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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