Osnabrück  Fußgänger gegen Autofahrer: Recht oder Rechthaberei?

Daniel Benedict
|
Von Daniel Benedict
| 07.06.2024 15:18 Uhr | 0 Kommentare
Aufgesetzes Parken auf Gehwegen: Das darf man nur, wo ein Schild es ausdrücklich erlaubt Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Aufgesetzes Parken auf Gehwegen: Das darf man nur, wo ein Schild es ausdrücklich erlaubt Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Artikel teilen:

Das Bundesverwaltungsgericht stärkt das Recht von Fußgängern im Kampf gegen Falschparker. Das ist gut so – nicht nur für Kinder, Alte und Behinderte. Aber auch als Zeichen eines Umdenkens, das nicht mehr aufzuschieben ist.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf oz-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • OZ-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle