Drei Beinahe-Unfälle  Fahruntüchtig durch Medikamente – Auricherin vor Gericht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 19.09.2024 18:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Eine Autofahrerin hatte im Mai 2023 mehrere Medikamente eingenommen, deren Wirkung sie fahruntüchtig machte. Symbolfoto: Soeder/dpa
Eine Autofahrerin hatte im Mai 2023 mehrere Medikamente eingenommen, deren Wirkung sie fahruntüchtig machte. Symbolfoto: Soeder/dpa
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Sie war durch Medikamente fahruntüchtig und setzte sich trotzdem ans Steuer. Die Horrorfahrt einer 44-jährigen Auricherin zwischen Emden und Georgsheil war nun Thema einer Gerichtsverhandlung.

Aurich - Sie geriet mit ihrem Auto immer wieder auf die Gegenfahrbahn, bremste zu spät ab und fuhr in die Berme: Eine 44-jährige Auricherin legte am 25. Mai 2023 auf der Strecke zwischen Emden und Georgsheil drei Beinahe-Crashs hin. Ein anderer Autofahrer beobachtete das. Ihm wurde die Sache zu brenzlig, und er rief die Polizei. Die Beamten stoppten die Frau in Moordorf.

Aufgrund der gefährlichen Fahrt wurde die Auricherin ein Jahr später per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro (1200 Euro) und einem Jahr Führerscheinsperre verurteilt. Das erschien der Frau zu hart. Sie legte Einspruch ein. Daher wurde am Donnerstag, 19. September 2024, wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt.

Autofahrer legten Vollbremsungen hin

Ihre Horrorfahrt hätte für drei Verkehrsunfälle gereicht, hätten die anderen Verkehrsteilnehmer nicht geistesgegenwärtig reagiert. Zunächst geriet die Angeklagte bei der Abfahrt von der A 31 in Emden-Mitte mit ihrem Audi A6 auf die Linksabbiegerspur. „Sie kamen frontal aufeinander zu. Wäre der Linksabbieger nicht nach rechts ausgewichen, wäre es zum Unfall gekommen“, sagte der Zeuge, der ihre gesamte Fahrt miterlebt hatte –„das war wirklich eine ganz knappe Situation“. Nachfolgende Fahrzeuge auf der Geradeausspur hätten Vollbremsungen hinlegen müssen. An der nächsten Ampel sei er neben sie gefahren und habe gewinkt, doch die Fahrerin habe ohne jede Regung geradeaus geschaut: „Ich dachte, mit der Frau stimmt etwas nicht.“

Auf der weiteren Fahrt stadtauswärts habe sie nach dem Blitzer beschleunigt und sei ohne jede Bremsreaktion auf die Linksabbiegerschlange in Richtung Hinte zugerast. „Kurz vor dem letzten Auto ist sie ohne zu blinken unvermittelt auf die rechte Fahrspur gewechselt. Vor mir war noch ein Fahrzeug. Wir mussten stark abbremsen, um einen Auffahrunfall zu verhindern“, berichtete der 53-jährige Emder zur nächsten Situation. „Das war echt knapp.“

Frau torkelte und sprach verwaschen

Bis Suurhusen sei die Frau immer wieder über den Mittelstreifen gefahren – „da habe ich die Polizei informiert“. Auf der Höhe von Bedekaspel geriet sie auf die Berme und beim Gegenlenken in den Gegenverkehr: „Der Fahrer hat es gerade noch geschafft, sein Auto mit einem Lenkschlag nach rechts zu bringen.“ Sonst hätte es „zumindest die Spiegel gekostet“. Die Angeklagte fuhr seiner Einschätzung nach 70 bis 80 Kilometer pro Stunde – „flott, aber nicht zu schnell“. In Georgsheil bog der Zeuge Richtung Norden ab. Die Angeklagte fuhr weiter geradeaus in Richtung Aurich.

Die Auricher Polizei fuhr dem Audi entgegen und entdeckte ihn in Moordorf, wo er den Mittelfahrstreifen überfuhr und die Haltelinie an einer Ampel nicht traf, sondern erst eine halbe Fahrzeuglänge später zum Stehen kam. Bei der Kontrolle erwies sich die Fahrerin als torkelnd. Sie sprach verwaschen, erschien benommen und reagierte verzögert.

Frisch aus dem Krankenhaus

Eine Blutprobe ergab einen Cocktail aus drei Medikamenten – Levetiracetam (ein Antiepileptikum), Oxycodon (ein Schmerzmittel) und Lorazepam (ein Beruhigungsmittel). Insbesondere die Konzentration des Antiepileptikums war hoch. Die drei dämpfenden Substanzen potenzieren sich in ihrer Wirkung, was das Fahrvermögen stark beeinflusst. „Sie war nicht fähig zur Teilnahme am Straßenverkehr“, hieß es abschließend in dem Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover.

„Sie wusste nicht, dass sie damit fahruntauglich ist, sonst hätte sie sich niemals ans Steuer gesetzt“, erklärte ihr Verteidiger Kai Timo Hanses. Die Medikamente seien zum Teil erst in der Nacht vorher angesetzt gewesen. Seine Mandantin habe sich aufgrund einer septischen Unterschenkelwunde im Krankenhaus aufgehalten und sei unvermittelt entlassen worden.

Auf den Führerschein angewiesen

„Dass es nicht zu einem Unfall kam, war dem umsichtigen Verhalten des Gegenverkehrs zu verdanken“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie erachtete eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro (1500 Euro) und eine zwölfmonatige Führerscheinsperre als angemessene Strafe. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. „Sie hat Medikamente genommen, die sie sonst nicht nimmt. Zum heutigen Zeitpunkt beeinflusst sie das nicht mehr“, so Hanses.

Die Angeklagte sagte im letzten Wort, was ihr auf der Seele brannte. Ihr Führerschein sei bereits im Februar vorläufig eingezogen worden. Als Bäckereifachverkäuferin müsse sie zu einzelnen Filialen gelangen. Das bewerkstellige sie inzwischen überbrückungsweise mit einem E-Bike, doch „der Winter steht vor der Tür, ich bin auf den Führerschein angewiesen“, sagte sie. Der Vorfall tue ihr leid: „Damals war ich fahruntauglich, aber ich verstehe nicht, warum ich noch weitere zwölf Monate fahruntauglich sein soll.“

Einspruch hat sich gelohnt

Der Einspruch hat sich für die Angeklagte gelohnt: Strafrichter Meyer verurteilte die bisher unbescholtene Frau zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 30 Euro (1050 Euro) und nur zu einer dreimonatigen Führerscheinsperre. Aufgrund der medikamentösen Intoxikation nahm er eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit an, was eine Strafrahmenverschiebung nach unten nach sich zog.

Seiner Auffassung nach hätte sich die Frau vor der Fahrt erkundigen müssen, wie sich die Medikamente auf ihrer Fahrtüchtigkeit auswirken. Bisher habe sie das nicht ausreichend aufgearbeitet.

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