Paris Marine le Pen: Staatsanwalt für Amtsverbot und mehrjährige Haftstrafe
Der laufende Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern könnte die politische Karriere von Marine Le Pen auf Eis legen. Sollte die Forderung der Staatsanwaltschaft nach Entzug des passiven Wahlrechts umgesetzt werden, drohen ihrem politischen Leben drastische Konsequenzen. Ein Urteil könnte die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen massiv beeinflussen.
Das Video ist 20 Jahre alt, aber macht aus aktuellem Anlass wieder die Runde in den sozialen Netzwerken in Frankreich. Es zeigt eine junge Marine Le Pen in einer Fernsehshow, mit derselben rauen Stimme und Angriffslust wie heute. „Die Leute haben genug von politischen Skandalen“, ruft sie aufgebracht. „Die Demokratie respektieren, das ist nicht das Geld der Franzosen stehlen!“
Seit damals plädierte die französische Rechtspopulistin immer wieder für einen mehrjährigen Verlust des passiven Wahlrechts, also ein Verbot, bei Wahlen anzutreten, als Strafe für Politiker. Dies sei eine „Waffe, die viel strikter angewandt werden sollte“, schrieb sie 2012 in einem Buch.
Nun könnte sich diese Maßnahme allerdings gegen sie selbst richten. Im laufenden Prozess wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern, bei dem sie neben mehreren aktiven oder ehemaligen Politikern des rechtsextremen Rassemblement National (RN) angeklagt ist, sorgten das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und das vorgeschlagene Strafmaß für Aufruhr. Diese forderte für die RN-Frontfrau nicht nur fünf Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung, und eine Geldstrafe von 300.000 Euro, sondern auch den fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts.
Träte dies mit sofortiger Wirkung in Kraft, dürfte sie nicht mehr kandidieren, selbst wenn sie in Berufung gehen würde – also auch schon bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027. Ihr aktuelles Mandat als Abgeordnete der Nationalversammlung, wo sie den RN-Fraktionsvorsitz innehat, könnte sie behalten.
Le Pen, die ausgebildete Anwältin ist, warf den beiden Staatsanwälten vor, sie zielten darauf ab, „die Partei zu ruinieren“. Man wolle sie vom politischen Leben ausschließen und „den Franzosen die Möglichkeit nehmen, die Person zu wählen, die sie wählen wollen“.
Trotz ihres scharfen Auftritts wirkte die 56-Jährige ehrlich bestürzt. Droht dieser Prozess ihre politische Karriere zu beenden?
Mit dem 29 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella erwächst ihr bereits eine interne Konkurrenz, so herzlich beide ihr Verhältnis zueinander auch darstellen. Bardella startete eine Petition mit dem Titel „Unterstützt Marine!“, die innerhalb weniger Stunden mehr als 100.000 Menschen unterzeichneten – so als handele es sich tatsächlich um einen politischen Prozess und nicht um nachweisbare Straftaten, die sie mutmaßlich begangen hat.
Im Fokus steht die jahrelange Bezahlung von RN-Mitarbeitern durch das EU-Parlament, da sie als Assistenten von EU-Abgeordneten angemeldet waren – ohne für diese zu arbeiten. Sie befanden sich in Paris und nicht in Brüssel und Straßburg, kannten teilweise die EU-Parlamentarier, an die sie vertraglich gebunden waren, nicht einmal persönlich. Die Beweise vor allem durch E-Mails sind zahlreich.
Der Schaden wurde auf 4,5 Millionen Euro geschätzt, wovon 3,4 Millionen nicht zurückgezahlt wurden. Für das betrügerische System verantwortlich macht die Staatsanwaltschaft vor allem Le Pen als frühere Parteivorsitzende sowie ihren Vorgänger und Vater Jean-Marie Le Pen – der 96-Jährige nimmt aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teil und befindet sich seit mehreren Tagen im Krankenhaus.
Die damals hoch verschuldete Partei soll so versucht haben, ihre Finanzen aufzubessern. Marine Le Pen, so Staatsanwalt Nicolas Barret, habe „eine zentrale Rolle“ gespielt und mehreren Personen aus ihrem Umfeld „einen komfortablen Lebenswandel ermöglicht“: „Zwischen 4000 und 5000 Euro pro Monat für ihre Schwester, ihre treue Sekretärin und junge Aufsteiger.“
Der RN argumentiert, es habe keine persönliche Bereicherung gegeben. Le Pen betonte zudem, es gebe keine eindeutige Trennlinie für die Arbeit für die Partei und für das EU-Parlament. Allerdings existieren klare Anweisungen der Institution in Straßburg hinsichtlich der Assistenten von EU-Abgeordneten. Le Pen hatte unter anderem ihren Leibwächter über einen entsprechenden Vertrag bezahlt.
Der Prozess gegen sie, ihre Partei und ihre Mitstreiter endet am 27. November. Die Urteile dürften aber erst Anfang 2024 bekannt werden.