Diese Rechte gelten  Geschenke-Umtausch und Gutscheine – das müssen Verbraucher wissen

Meike Oblau
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Von Meike Oblau
| 28.12.2024 08:57 Uhr | 0 Kommentare
Beim Umtausch von Geschenken und beim Einlösen von Gutscheinen gibt es Regeln. Ist kein früheres Ablaufdatum auf dem Gutschein vermerkt, behält er für drei Jahre seine Gültigkeit. Foto: dpa/Pförtner
Beim Umtausch von Geschenken und beim Einlösen von Gutscheinen gibt es Regeln. Ist kein früheres Ablaufdatum auf dem Gutschein vermerkt, behält er für drei Jahre seine Gültigkeit. Foto: dpa/Pförtner
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Lesedauer des Artikels: ca. 5 Minuten
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