Hamburg  Wer trotz ausgesetzter Wehrpflicht im Spannungsfall eingezogen wird

Karolina Meyer-Schilf
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Von Karolina Meyer-Schilf
| 06.03.2025 13:30 Uhr | 0 Kommentare
Wehrpflichtige bei der Grundausbildung: Im Spannungsfall kann jeder Mann eingezogen werden, der nicht verweigert hat. Foto: dpa-Zentralbild/Stefan Sauer
Wehrpflichtige bei der Grundausbildung: Im Spannungsfall kann jeder Mann eingezogen werden, der nicht verweigert hat. Foto: dpa-Zentralbild/Stefan Sauer
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Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Aktuell wird über ihre Wiedereinsetzung diskutiert – in welcher Form, ist aber unklar. Wer derzeit im Spannungs- oder Verteidigungsfall eingezogen werden kann.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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