Hamburg Grundgesetz im Wandel: Was darf geändert werden – und was nicht?


Der Parlamentarische Rat beschloss am 2. Mai 1949 das Grundgesetz. Es trat daraufhin erstmals am 23. Mai 1949 als provisorische Verfassung in Kraft. Foto: IMAGO/ZUMA/Keystone
Das Grundgesetz steht zurzeit im Fokus der politischen Debatten. Die einen sind für eine Änderung, um den Herausforderungen der Zeit besser entgegentreten zu können, die anderen halten dagegen. Doch wie schwierig ist eine Anpassung des Grundgesetzes überhaupt und was bleibt unantastbar?
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