Hamburg  Grundgesetz im Wandel: Was darf geändert werden – und was nicht?

Eva Kowalski
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Von Eva Kowalski
| 15.03.2025 16:30 Uhr | 1 Kommentar
Der Parlamentarische Rat beschloss am 2. Mai 1949 das Grundgesetz. Es trat daraufhin erstmals am 23. Mai 1949 als provisorische Verfassung in Kraft. Foto: IMAGO/ZUMA/Keystone
Der Parlamentarische Rat beschloss am 2. Mai 1949 das Grundgesetz. Es trat daraufhin erstmals am 23. Mai 1949 als provisorische Verfassung in Kraft. Foto: IMAGO/ZUMA/Keystone
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Das Grundgesetz steht zurzeit im Fokus der politischen Debatten. Die einen sind für eine Änderung, um den Herausforderungen der Zeit besser entgegentreten zu können, die anderen halten dagegen. Doch wie schwierig ist eine Anpassung des Grundgesetzes überhaupt und was bleibt unantastbar?

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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