Osnabrück  Sexueller Missbrauch: Nur Schmerzensgeld? Die Kirche hat noch eine andere Pflicht

Lucas Wiegelmann
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Von Lucas Wiegelmann
| 25.04.2025 16:25 Uhr | 0 Kommentare
Sein Bistum obsiegte vor Gericht: der katholische Essener Bischof Franz-Josef Overbeck. Foto: dpa/Marcel Kusch
Sein Bistum obsiegte vor Gericht: der katholische Essener Bischof Franz-Josef Overbeck. Foto: dpa/Marcel Kusch
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Das Landgericht Essen hat entschieden: Ein Missbrauchsopfer bekommt keine 300.000 Euro Schmerzensgeld vom katholischen Bistum Essen. Juristisch ist das nachvollziehbar. Trotzdem heißt das nicht, dass die Kirche im fraglichen „Fall H.“ nun einen Freifahrtschein hat.

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