Berlin Keine Posten für die AfD? Warum es ein Dilemma bleibt
Die AfD-Fraktion wird im neuen Bundestag keinen Ausschuss leiten. Dass ihre Vertreter nicht gewählt werden, hat sie sich selbst zuzuschreiben.
Die Abgeordneten hatten bei den Ausschussvorsitzen im Bundestag nur die Wahl zwischen Pest und Cholera: Hätten sie die sechs Kandidaten der AfD an die Schaltstellen des Parlaments gewählt, wären sie das Risiko eingegangen, dass diese ihre Positionen missbrauchen, um die parlamentarischen Arbeitsabläufe zu stören. Dem Vertrauensvorschuss in der Legislaturperiode 2017 bis 2021 sind die AfD-Vertreter damals in ihren Posten nur teilweise gerecht geworden.
Wählen die Abgeordneten die AfD-Leute nicht, verlassen sie das Terrain der demokratischen Gepflogenheiten, wonach sich die Fraktionen im Parlament die Posten nach einem fairen mathematischen Verfahren aufteilen. Sie liefern der AfD für die kommende Legislatur den Stoff für ihre Lieblingserzählung, sie werde von den anderen Parteien undemokratisch behandelt und ausgegrenzt.
In der Abwägung beider unguter Möglichkeiten ist die Entscheidung der Mehrheit, die AfD-Leute nicht zu wählen, juristisch legitim und nachvollziehbar. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Abgeordneten auch bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden frei entscheiden. Dies haben sie vor dem Hintergrund einer Sachlage getan, die heute eine andere ist als 2017. Die Einstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“, so unklar derzeit noch ist, was daraus folgt und ob sie überhaupt vor Gericht Bestand haben wird, können die Abgeordneten nicht ignorieren. Vorsicht ist geboten.
Wenn die AfD nun mit dem Finger auf die anderen Parteien zeigt, zeigen viele Finger auf sie selbst zurück. Ihre Funktionäre verlangen, dass man sich auf sie zubewegt, während die AfD sich immer weiter wegbewegt hat. Sie hat sich nicht gemäßigt, sondern radikalisiert. Sie hat Extremisten in ihre Bundestagsfraktion aufgenommen. Warum also sollten die anderen ihr vertrauen?