„Frau am Freitag“ Trauer braucht Schutz – neues Gesetz für Frauen nach Fehlgeburt


Bisher mussten Frauen nach einer Fehlgeburt oft direkt wieder funktionieren. Das neue Gesetz zum Mutterschutz gibt ihnen Zeit zum Trauern und Heilen. Ein überfälliger Schritt und ein wichtiges Signal.
Ostfriesland - Es gibt Themen, über die spricht man nicht gern. Fehlgeburten gehören dazu. Sie passieren im Verborgenen, oft begleitet von Scham, Schuldgefühlen und einer Trauer, die sich kaum in Worte fassen lässt – und die in unserer Gesellschaft lange keinen Platz gefunden hat. Doch das ändert sich: Das neue Gesetz zum Mutterschutz bei Fehlgeburten gilt ab diesem Monat.
Bislang war es so: Wer eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlebte, hatte offiziell keinen Anspruch auf Mutterschutz. Keine Zeit zum Trauern, keine Zeit zum Heilen – weder körperlich noch seelisch. Stattdessen ging der Arbeitsalltag weiter. Als wäre nichts gewesen. Als wäre der Verlust eines Kindes, egal wie früh, kein Grund, innezuhalten.
Ein Signal: Ihr seid nicht allein
Das neue Gesetz ändert das. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, bekommen nun Anspruch auf Mutterschutz – gestaffelt, ab der 13. Woche. Endlich wird anerkannt, was Betroffene schon immer wussten: Eine Fehlgeburt ist kein kleines medizinisches Ereignis, sondern ein tiefer Einschnitt. Körperlich, emotional, existenziell.
Das neue Gesetz ist ein Signal: Ihr seid nicht allein. Euer Schmerz ist real. Ihr habt ein Recht auf Schutz. Vielleicht ist es auch ein Anstoß, offener über das Thema zu sprechen. Fehlgeburten sind kein Tabu, sondern Teil des Lebens. Rund jede dritte Frau erleidet mindestens eine Fehlgeburt im Leben – und trotzdem wird oft darüber geschwiegen. Vielleicht aus Angst, vielleicht, weil Trost in diesen Situationen schwierig ist. Aber manchmal reicht es schon, zuzuhören. Da zu sein. Und zu sagen: Du bist nicht allein – und du darfst dir die Zeit nehmen zu trauern.