Berlin Wie links darf eine Verfassungsrichterin sein? Die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf sorgt in Deutschland für Unruhe
AfD-Verbot, Corona-Impfpflicht, Schwangerschaftsabbruch: Die SPD hat eine Juristin für das höchste Gericht des Landes nominiert, die sich aus politischen Meinungskämpfen nicht heraushält, sondern munter mitmischt.
Frauke Brosius-Gersdorf steht eigentlich kurz davor, den Olymp der deutschen Judikative zu erklimmen. Kommende Woche soll die 54-jährige Professorin der Universität Potsdam zusammen mit zwei weiteren profilierten Juristen von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewählt werden. Doch nun rumort es.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte an diesem Donnerstag Abgeordnete der Unionsfraktion, die starke Vorbehalte gegen die – von der SPD vorgeschlagene und von der Union eigentlich bereits bewilligte – Kandidatin äußerten. Eine „ultralinke“ Juristin sei das, liess sich ein Christlichdemokrat anonym zitierten. „Sehr zugespitzt“ seien die öffentlichen Äußerungen von Brosius-Gersdorf, flankierte ein ebenfalls namenloser CSU-Abgeordneter. Und das sei für das Amt einer Verfassungsrichterin „nicht angemessen“.
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Das Bundesverfassungsgericht steht in Deutschland in hohem Ansehen. „Karlsruhe“ genießt in Umfragen von allen Staatsorganen das meiste Vertrauen, auch wenn der Ruf durch die regierungsfreundliche Rechtsprechung während der Corona-Pandemie gelitten hat. Die 16 Richter der zwei Senate treten traditionell sehr zurückhaltend auf. Eine Politisierung des obersten Gerichts, wie man sie etwa aus den USA kennt, ist allgemein verpönt.
Und jetzt das.
Seit Tagen schon kursieren Schnipsel aus Texten und einem Fernsehauftritt der Kandidatin Brosius-Gersdorf im Netz, die sich um kontroverse Themen wie ein AfD-Verbot, den Schutz ungeborenen Lebens oder eine Impfpflicht während der Corona-Pandemie drehen. Die Juristin gilt fachlich als tadellos. Zugleich tritt sie sehr meinungsstark auf.
So befürwortete die 54-Jährige im November 2021 mit Nachdruck eine allgemeine Corona-Impfpflicht; die Stellungnahme hatte sie zusammen mit ihrem Mann Hubertus Gersdorf verfasst, der Verwaltungs- und Medienrecht in Leipzig lehrt. Als Strafmaßnahme gegen Impfverweigerer empfahl das Ehepaar unter anderem den Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig kommentierte das Papier auf X nun mit nur einem Wort: „unwählbar“.
Bei einem Auftritt in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ wiederum sprach sich die Juristin im vergangenen Sommer für einen Verbotsantrag gegen die AfD aus – falls der Verfassungsschutz hierfür genügend Material präsentierte. Ein solcher Antrag, so die Juristin, wäre dann „ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie“. Allerdings, ergänzte sie, wäre mit einem AfD-Verbot „natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt“.
Der Moderator hakte irritiert nach. Brosius-Gersdorf wolle doch in ihrem „Furor“ gewiss keine Menschen eliminieren, oder? In Zeiten wie diesen fielen einem solche Äußerungen ja rasch auf die Füße. Die Juristin verzog das Gesicht und verneinte.
Eine dritte Positionierung, die vor allem bei konservativen und kirchennahen Unionspolitikern Irritationen auslösen dürfte, betrifft das ungeborene Leben. In einer Stellungnahme für eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erklärte die Juristin im Februar, es gebe „gute Gründe“ dafür, „dass das verfassungsrechtliche Lebensrecht pränatal mit einem geringeren Schutzstandard gilt als für den geborenen Menschen“.
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Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Im Falle des Parlaments geschieht dies auf Vorschlag des Wahlausschusses, ohne vorherige Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit.
Ob Brosius-Gersdorf genügend Zustimmung erhält, ist offen. Union und SPD sind zusammen weit von der Zweidrittelmehrheit im Parlament entfernt. Sie brauchen sowohl die Hilfe der Grünen als auch die der Sozialisten von der Linkspartei, weil alle etablierten Parteien bekanntlich die Zusammenarbeit mit der AfD ablehnen. Allerdings würden deren Abgeordnete eine Professorin, die öffentlich von einem AfD-Verbotsverfahren schwärmt, so oder so nicht wählen.
Wenn in dieser ohnehin prekären Lage eine grössere Zahl von Unionsleuten den eigentlich schon abgesprochenen SPD-Vorschlag ablehnen sollte, dann müsste Brosius-Gersdorf ihren Traum vom höchsten deutschen Gericht wohl begraben.
Die Juristin selbst wollte sich auf Anfrage der NZZ nicht zu der Kritik an ihrer Nominierung äußern.
Der Artikel erschien zuerst in der Neuen Zürcher Zeitung.