Delmenhorst  Grillen und feiern im gemieteten Garten? Was erlaubt ist – und was nicht

Maria Weigl
|
Von Maria Weigl
| 17.07.2025 15:30 Uhr | 0 Kommentare
Grillen an einem lauen Sommerabend gehört für viele dazu, aber ist das erlaubt? Diese Regeln müssen Mieter beachten. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich
Grillen an einem lauen Sommerabend gehört für viele dazu, aber ist das erlaubt? Diese Regeln müssen Mieter beachten. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich
Artikel teilen:

Auch als Mieter soll man den Sommer sowohl in der Wohnung, als auch im Garten und auf der Terrasse genießen. Damit das ohne Ärger klappt, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Eine Anwältin erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf oz-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • OZ-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle