Stuttgart  Teilfreispruch für Michael Ballweg: Was das Stuttgarter Landgericht entschieden hat

| 31.07.2025 11:46 Uhr | 0 Kommentare
Steuerhinterziehung ja, Betrug nein – so fällt das Urteil gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg aus. Foto: dpa/Bernd Weißbrod
Steuerhinterziehung ja, Betrug nein – so fällt das Urteil gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg aus. Foto: dpa/Bernd Weißbrod
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Teilfreispruch für Michael Ballweg: Der „Querdenken“-Gründer wird vom Betrugsvorwurf entlastet – doch in einem anderen Punkt fällt das Urteil gegen ihn aus.

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