Handel Trumps plötzliche Verlängerung: Zölle auf EU-Importe später

Anna Ringle, Khang Mischke, Franziska Spiecker und Andrej Sokolow, dpa
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Von Anna Ringle, Khang Mischke, Franziska Spiecker und Andrej Sokolow, dpa
| 01.08.2025 16:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Zölle für Importe in die USA kommen später. Foto: Kyodo/dpa
Die Zölle für Importe in die USA kommen später. Foto: Kyodo/dpa
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Immer wieder nannte Donald Trump ein Datum: 1. August. Dann sollten neue Zölle für die EU und viele Länder gelten. Doch es gibt eine Überraschung.

Donald Trump wartete quasi bis auf die letzte Minute: Die Zölle auf EU-Importe in die USA treten doch nicht zum 1. August in Kraft. Es gibt eine Woche Verlängerung, dann soll es endgültig so weit sein. Trumps zeitlicher Aufschub gibt Händlern, Zollbeamten und Kunden Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen - so begründet die US-Regierung ihre Entscheidung. Hinzu kommt aber auch: Der US-Präsident gewinnt weitere Zeit, um vielleicht noch viel mehr Deals mit weiteren Ländern zugunsten der USA zu schließen.

Was sagen EU-Kommission und Deutschland?

Die EU-Kommission wollte öffentlich keine Kritik am verspäteten Inkrafttreten der US-Zölle üben. Ein Sprecher verweigerte in Brüssel Antworten auf Fragen zum Thema. Er verwies lediglich auf eine Nachricht von EU-Handelskommissar Maros Sefcovic in den sozialen Netzwerken. In dieser hatte Sefcovic lediglich in die Zukunft geblickt und geschrieben, die künftige Zollobergrenze von 15 Prozent stärke die Stabilität für Unternehmen sowie das Vertrauen in die transatlantische Wirtschaft. EU-Exporteure profitierten nun von einer wettbewerbsfähigeren Position. 

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) äußerte sich so: „Für den Moment würde ich sagen, es schafft einen Zeitraum der Adaption der neuen Systeme und Vorgaben.“

Die neuen US-Zölle für Importe aus dem Ausland treten laut einem US-Regierungsbeamten am 7. August in Kraft. Er bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstagabend (Ortszeit) weiter, dass dies auch für den Zollsatz von 15 Prozent auf Einfuhren aus der EU gelte. Zuvor hatte Trump ein Dekret unterzeichnet. An einer Stelle des Papiers - und nicht prominent erwähnt - steht, dass die Regeln eine Woche nach der Unterzeichnung gelten.

Bislang dachten viele: Am 1. August geht es los

Die EU war nach dem Deal zwischen Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am vergangenen Wochenende eigentlich fest davon ausgegangen, dass die neue 15-Prozent-Obergrenze für fast alle Importe bereits an diesem Freitag in Kraft tritt. In diesem Zuge wurde insbesondere auch erwartet, dass die aktuellen Sonderzölle auf Autos und Autoteile in Höhe von 27,5 Prozent auf diesen Satz abgesenkt werden. 

In der am Donnerstag von US-Präsident unterzeichneten Ausführungsverordnung ist das allerdings kein Thema. Dort geht es nur um die „reziproken Zölle“, die nun vom 8. August an gelten sollen. Als solche bezeichnet Trump Zölle, die angebliche Ungleichgewichte und Benachteiligungen für die USA im internationalen Handel ausgleichen sollen.

Trump hatte in den vergangenen Wochen immer das Datum 1. August über seine Plattform Truth Social angekündigt. Für die USA war diese Frist auch ein Druckmittel, um Handelsvereinbarungen zu schließen. Anfang April hatte Trump im Rosengarten des Weißen Hauses eine riesige Tafel in die Kamera gehalten. Darauf zu sehen: Zölle gegen zahlreiche Länder, mit denen die USA nach Auffassung der US-Regierung ein besonders großes Handelsdefizit haben. 

In einem zweiten Schritt schickte Trump dann Briefe mit neuen Zollsätzen, um den Druck zu erhöhen. Länder versuchten in Verhandlungen, diese Zölle zu drücken. Auch die EU. Laut dem Brief wären auf EU-Produkte Importgebühren in Höhe von 30 Prozent gekommen. Am Ende waren es nach Verhandlungen noch 15 Prozent.

Eine neue Liste

Das Weiße Haus veröffentlichte eine Liste mit fast 70 Ländern und der EU, für die jeweils bestimmte Zollsätze gelten werden. Neben Großbritannien, der Schweiz und Japan sind viele weitere Handelspartner genannt. Eine Auswahl:

Land/Staatengemeinschaft Zollsatz Europäische Union 15 Prozent Großbritannien 10 Prozent Schweiz 39 Prozent Norwegen 15 Prozent Island 15 Prozent Israel 15 Prozent Südafrika 30 Prozent Südkorea 15 Prozent Taiwan 20 Prozent Japan 15 Prozent Malaysia 19 Prozent Indien 25 Prozent

Im Sonderfall Brasilien wies das Weiße Haus auf Basis angeblicher Handelsdefizite einen Zollsatz von zehn Prozent aus. Zusätzlich dazu hatten die USA als Reaktion auf die strafrechtliche Verfolgung gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro 40 Prozent auf eine Vielzahl von Produkten verhängt. Insgesamt werden damit von Mitte kommender Woche an nun 50 Prozent auf Importe aus Brasilien fällig.

10 Prozent Zölle für andere Länder

Wenn Länder nicht in der Liste aufgeführt sind, wird in ihrem Fall pauschal ein Zollsatz von 10 Prozent erhoben, wie das Weiße Haus weiter mitteilte. Dabei bildet Kanada eine Ausnahme: Trump brummte dem Nachbarland per Dekret einen deutlich höheren Zollsatz auf. Auf kanadische Einfuhren in die Vereinigten Staaten sollen 35 Prozent statt 25 Prozent erhoben werden.

Trump begründete den Schritt mit der Behauptung, dass Kanada weiterhin zu wenig gegen den Drogenhandel unternehme und Rauschgift über die Grenze in die USA gelange. Allerdings liegt er mit der kanadischen Regierung bei einer ganzen Reihe von Themen im Clinch. Der kanadische Premierminister Mark Carney zeigte sich in einer ersten Reaktion „enttäuscht“ über die neuen Zölle - die kanadische Regierung bleibe aber weiter dem Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko verpflichtet.

Eine wichtige Frage bleibt

Am Donnerstag beschäftigten sich Berufungsrichter in einer Anhörung noch mit der Rechtmäßigkeit vieler dieser Zölle. Ende Mai hatte ein Berufungsgericht die juristisch verfügte Blockade fast aller Zölle des US-Präsidenten vorerst aufgehoben, die eine niedrigere Instanz - das Gericht für internationalen Handel in New York - kurz zuvor angeordnet hatte. Eine Entscheidung gibt es noch nicht. Und selbst dann könnte der Rechtsstreit noch weitergehen - und letztlich vor dem Obersten US-Gericht landen.

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