Karlsruhe  Urteil gefallen: Dürfen kirchliche Arbeitgeber Religion zur Einstellungsbedingung machen?

afp
|
Von afp
| 23.10.2025 10:20 Uhr | 0 Kommentare
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2018 neu geprüft. Foto: IMAGO/Rene Traut
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2018 neu geprüft. Foto: IMAGO/Rene Traut
Artikel teilen:

Viele Gerichte haben sich schon mit der Frage befasst, ob kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen eine bestimmte Religionszugehörigkeit von Bewerbern fordern dürfen oder nicht. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein früheres Urteil geprüft und neu bewertet.

Lesedauer des Artikels: ca. 1 Minute
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf www.oz-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • OZ-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle