Weener
Pflegeversicherung interessierte viele Besucher
Rund um „Veränderungen im Pflegeversicherungsgesetz“ ging es kürzlich im Altenzentrum Rheiderland in Weener. Rund 100 Zuhörer nahmen an der Veranstaltung teil. Die Referentin, Schwester Susette Schumann, erklärte die weitreichendste Reform. Im Anschluss wurden Fragen aus dem Publikum beantwortet.
Weener - Eine Informationsveranstaltung zum Thema „Veränderungen im Pflegeversicherungsgesetz“ wurde vor Kurzem im Altenzentrum Rheiderland in Weener veranstaltet. Als Referentin konnte der Heimleiter Andreas Cramer, Schwester Susette Schumann vom evangelischen Diakonieverband Berlin-Zehlendorf begrüßen. Rund 100 Zuhörer verfolgten laut einer Mitteilung der Veranstalter interessiert den Vortrag.
Ausführlich erklärte Schwester Susette Schumann die weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung vor 25 Jahren. Ab dem 1. Januar 2017 erfolge die Einstufung einer pflegebedürftigen Person nicht mehr in eine von drei Pflegestufen, sondern in einem von fünf Pflegegraden. Dann sei „die Selbstständigkeit das Maß für die Pflegebedürftigkeit des Menschen“, heißt es in der Mitteilung der Organisatoren.
Eigenanteil nach den Pflegestufen
Im Mittelpunkt des neuen Begutachtungssystem stehen unter anderem die Fragen: „Wie selbstständig ist der Versicherte bei der Bewältigung seines Alltags – was kann er und was kann er nicht mehr? Und wobei benötigt er Unterstützung?“In sechs Bereichen werde die Selbstständigkeit eingeschätzt und aus den Bewertungen dieser Bereiche errechnete sich die Punktzahl der Pflegegrade.
Bisher orientiere sich die Einstufung pflegebedürftiger Menschen vor allem an ihren körperlichen Defiziten, heißt es weiter in der Mitteilung. Künftig werden die körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gleichermaßen in die Beurteilung von der Pflegebedürftigkeit einbezogen. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, gelange automatisch aus der bisherigen Pflegestufe in den neuen Pflegegrad.
Zurzeit richte sich der Eigenanteil nach den Pflegestufen. Nach der Einstufung in Pflegegrade wird der Eigenanteil für alle eingestuften Bewohner gleich sein. Wie hoch dieser dann ist, richtet sich unter anderem nach den Pflegesatzverhandlungen der Einrichtungen, so das Altenzentrum. Nach dem ausführlichen Vortrag von Susette Schumann wurden noch zahlreiche Fragen aus dem Publikum beantwortet.