Aurich
Stallpflicht im Kreis Aurich und in Emden verlängert
Die Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Aurich und der kreisfreien Stadt Emden ist verlängert worden – zum Schutz vor dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8. Ursprünglich sollte die Aufstallpflicht bis zum 31. Januar gelten. Das hat sich nun geändert.
Aurich/Emden - Geflügel im Landkreis Aurich und der Stadt Emden muss bis auf Weiteres im Stall bleiben. Ursprünglich sollte die Aufstallpflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse bis zum 31. Januar gelten. Vor dem Hintergrund der bundesweit immer wieder auftretenden Vogelgrippe-Infektionen gilt sie nun auch darüber hinaus. „Diese Anordnung gilt so lange, wie es die Seuchensituation verlangt und wird von mir durch eine gesonderte Allgemeinverfügung aufgehoben“, so Aurichs Erster Kreisrat, Dr. Frank Puchert.
Zur Begründung heißt es in einer Mitteilung des Landkreises: „Seit dem 8. November 2016 wurde in Deutschland in mehr als 600 Fällen eine Infektion von Wildvögeln mit hochpathogener Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 festgestellt. Weiterhin ist seit dem eine Vielzahl von Hausgeflügelbeständen betroffen.“ Bei der sogenannten Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die sich rasch ausbreiten kann. Die Erkrankung könne „Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben“.
Der Kreis Leer weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die Stallpflicht im Landkreis um unbestimmte Zeit bestehen bleibt. Seit dem 12. November 2016 gilt dort, dass Geflügel im Stall bleiben müssen.